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Abgabenordnung - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen gem. § 52 AO auch bei bürgerschaftlichem Engagement

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorschriften zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins gem. § 52 Abgabenordnung (AO) dahingehend geändert werden, dass sie den neuen gesellschaftlichen Erfordernissen und Gegebenheiten entsprechen. Bürgerschaftliches Engagement darf nicht deshalb die Gemeinnützigkeit verlieren, weil es politisch ist. Bürgerschaftliches Engagement i s t politisch - nur nicht parteipolitisch.In diesem Sinne gilt es den § 52 der AO zu reformieren.

Selgitus

Nicht zuletzt die erfolgte Ablehnung der Gemeinnützigkeit für eine entsprechende Organisation zeigt, dass die Vorschriften der Abgabenordnung nicht mehr den gesellschaftlichen Gegebenheiten unserer Zeit entsprechen. Es kann nicht im Ermessen einer einzelnen Finanzbehörde liegen einer gesellschaftlich bedeutenden Organisation eine wesentliche Existenzgrundlage zu entziehen.Die Entscheidung des FA Frankfurt steht in krassem Widerspruch zu einem der wichtigsten Regierungsversprechen der Großen Koalition. Auf Seite 105 heißt es dazu u.a.:"Wir wollen die Informationen über politische Entscheidungen quantitativ und qualitativ verbessern und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen an der politischen Willensbildung ausbauen. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen ist früh, offen umfassend und verständlich zu informieren."und weiter:"Den Sachverstand und die Meinung der Bevölkerung suchen wir auch über digitale Beteiligungsplattformen,sodass konstruktive und frühzeitige Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern besser gelingt."und weiter:"Wir wollen Bürgerinnen und Bürger und die Akteure der Zivilgesellschaft konsequent in die Diskussion umZukunftsprojekte und die Ausgestaltung von Forschungsagenden einbinden. Wir wollen neue Formen der Bür-gerbeteiligung und der Wissenschaftskommunikation entwickeln und in einem Gesamtkonzept zusammen-führen."und schließlich:"Wir wollen die Partizipation Jugendlicher stärken. Wir wollen Anreize zur Stärkung partizipationsfördernderKommunalpolitik legen."Eine Politik die das alles will, darf nicht zulassen, dass die entsprechenden Aktivitäten von Bürgern daran scheitern, dass einzelne Finanzbehörden ihnen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und damit eine wesentliche Finanzierungsgrundlage entziehen. Auch das Herstellen von Öffentlichkeit für bürgerschaftliches Engagement muss bezahlt werden. Dazu hilft wesentlich die Gemeinnützigkeit.

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uudised

  • Pet 2-18-08-6102-013229

    Abgabenordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.05.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass § 52 der Abgabenordnung dahingehend
    geändert wird, dass Organisationen auch dann als gemeinnützig anerkannt werden,
    wenn sie sich politisch engagieren.
    Zur Begründung wird ausgeführt, in der jüngeren Vergangenheit habe sich etwa für
    die Organisation "attac", der die Gemeinnützigkeit aberkannt worden sei, gezeigt,
    dass die Vorschriften der Abgabenordnung (AO) nicht mehr den gesellschaftlichen
    Gegebenheiten entsprechen.... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

vastu-argumenti veel pole.

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