Dilekçe şu adrese hitaben yazılmıştır:
Stadt Zittau, vertreten durch den Oberbürgermeister
Geht es nach dem Willen der städtischen Zittauer Wohnbaugesellschaft mbH, soll fast der gesamte linksseitige Straßenzug Kantstraße 6 – 32 in Zittau abgerissen werden, wird noch im Monat Juli mit dem teilweisen „Rückbau“ begonnen. Gemeint ist ein reizvolles Gebäudeensemble von fünf zweistöckigen Mietshäusern mit insgesamt 84 Wohnungen, das in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg in straßenbegleitender Bauweise im Zittauer Süden entstanden ist.
Besonders ärgerlich: Es ist ein Investor vorhanden, der sich bereit erklärt, den Komplex zu erwerben, um die zumeist kleinen Zweizimmerwohnungen zu sanieren und einkommensschwachen Haushalten anbieten zu können. Gerade in der Kantstraße mit ihrer ruhigen, naturnahen Lage und guter Verkehrs- und Versorgungsanbindung ließe sich hier durch Sanierung ein aussichtsreicher Wohnstandort entwickeln - wenn der Wille dazu vorhanden ist. Hier bietet sich das Potential, soziale Belange unter dem Gebot der Nachhaltigkeit und dem Erhalt historischer Bausubstanz sinnvoll zu verbinden. In jedem Gebäude steckt sogenannte graue Energie, die bereits einmal für den Bau aufgewendet wurde und mit dem Abriss verloren geht. Gerade in unserer heutigen Zeit sollten Ressourcenschonung und unser ökologischer Fußabdruck eine große Rolle spielen.
Das Stadtforum Zittau fordert die städtische Wohnbaugesellschaft mbH auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben, die Abrisspläne zu stoppen und mit dem Kaufinteressenten in sofortige Verhandlungen einzutreten. Das charakteristische Häuserensemble Kantstraße darf nicht einer Fördermittel-inspirierten Abrisswut zum Opfer fallen und sollte den Bürgern auch künftig als städtisches Wohnquartier zur Verfügung stehen. Mit Ihrer Unterschrift möchten wir zum Ausdruck bringen, dass nicht wenige Menschen guten Willens unser Anliegen – den Erhalt der Zittauer Kantstraße – öffentlich unterstützen.
Gerekçe
Wichtig ist der Erhalt der historischen Bebauung in Zittau und ein aktives Tätigwerden, um der weiteren Perforierung einstmals geschlossener städtischer Baustrukturen in den historischen Teilen Zittaus Einhalt zu gebieten.