Abrufbarkeit einer Auflistung von gemeldeten "tatsächlich freigestellten Kapitalerträgen" als Dokument

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, die einschlägigen Gesetze/Verordnungen/Richtlinien dahingehend zu ändern bzw. die entsprechenden Stellen aufzufordern, dass eine Auflistung der von den Finanzinstituten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldeten "tatsächlich freigestellten Kapitalerträge" nach Finanzinstitut über das ELSTER-Portal der Finanzbehörden als Dokument abrufbar wird (analog z.B. zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung).

Begründung

Die erbetene Regelung würde bei der Erstellung der Steuererklärung und deren Plausibilitätsprüfung - insbesondere bei Verteilung der Freibeträge auf mehrere Institute - eine deutliche Erleichterung bringen.Eine Abfrage beim BZSt ist derzeit nur über den Kunstgriff einer Datenauskunft nach Artikel 15 DSGVO möglich, was einerseits umständlich für den Antragsteller und andererseits erheblicher Einzelfall-Aufwand für den befassten Datenschutzbeauftragten ist. Eine automatische Verarbeitung durch das Rechenzetrum des BZSt wäre nach einmaligem, eher überschaubarem Einrichtungsaufwand in der Folge günstiger und würde sowohl den Datenschutzbeauftragten des BZSt entlasten als auch einen Mehrwert für die Steuerpflichtigen bedeuten.Eine Erfassung von Kapitalerträgen über das bereits jetzt einschägige Maß hinaus ist nicht beabsichtigt, es sollen lediglich bereits erfasste Daten des Steuerpflichtigen für diesen auf einfache Weise nachverfolgbar und kontrollierbar werden.

Link zur Petition

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