Регион: 71229 Leonberg
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Abschaffung der erhöhten Hundesteuer für jeden 2 oder 3 Hund

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Петицията е адресирана до
Landtag Baden Würrtemberg
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Aufgrund eines Erlasses aus dem " Mittelalter " ist bekanntlicherweise jeder Hundebesitzer veranlasst eine sogenannte " Hundesteuer" an die örtlichen Behörden abzuführen. Hier bei uns sind das gleich mal ca. 134€. soweit so gut, anfürsich nichts dagegen außer das eine solche Steuer auf der Tatsache basiert den Bestand an Hunden innerhalb einer Gemeinde zu begrenzen. Das Argument bezügl. Tollwut etc. ist in der heutigen Zeit einfach nicht mehr schlüssig und zeitnah. Mein hauptsächlicher Kritikpunkt liegt aber bei der Tatsache das es jeder Gemeinde aufgrund einer schwammigen Gesetzgebung ermöglicht wird,- willkürklich für jeden weiteren Hund der innerhalb der Familie aufgenommen wird das doppelte an Steuern zu fordern wie für den Ersthund.Also bei uns für den 2. Hund mal so geschwind 268€ Frage mich hier ob dieser Zweithund wohl ein Hund mit 2Köpfen , und 8 Läufen ist, und zudem gleichzeitig 2 Hündinnen schwängern kann. Schon alleine die Tatsache das so eine Hundesteuer im Grunde zur Begleichung von Kriegskosten in der Vergangenheit diente, schon das sollte so manchen zum nachdenken veranlassen. Ebenso gut könnte man ja auch ( da Hunde ja ein " Luxusartikel" zu sein scheinen ) jeden Haushalt der mehr als nur ein Auto besitzt ebenso doppelt bzw- dreifach besteuern. Hundesteuern anfürsich,- nichts dagegen, doch sollten diese kommunalen Einnahmen dann auch zweckentsprechend eingesetzt werden. Dies ist hier bei uns jedoch nicht ,- nicht mal ansatzweise der Fall. Und somit besteht absolut kein Bezug zur " Zwangsabgabe" und dem Nutzen daraus. Und überhaupt, warum werden nur Hundehalter und nicht Katzen, Pferde, oder gar Fischzüchter zu solchen Sonderausgaben herangezogen??!!

Причина

Weil es vielen anderen tierlieben Menschen ebenso ergeht, und sie im Grunde nicht einsehen das ihre Tierliebe von " Rechtswegen" so abgestraft wird. Denn diese Regelung ist absolut ungerecht und entspricht nicht der Gleichstellung eines Jeden da diese Regelungen von Ort zu Ort unterschiedlich gehandhabt wird. Und somit entspricht diese Vorgehensweise nicht dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl.

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