Abschaffung des Bußgeldbescheids per Postzustellungsurkunde

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Ondersteunend 7 in Duitsland

De petitie is afgesloten

7 Ondersteunend 7 in Duitsland

De petitie is afgesloten

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, den Bußgeldbescheid per Postzustellungsurkunde abzuschaffen. Alternativ wird gefordert, im Falle der Mahnung wegen Nichtzahlung aus Gründen des Nichterhalts des ersten Bescheides einen Einspruch gegen die Mahnung zuzulassen.

Reden

Mit der Zustellung eines Bußgeldbescheides per Postzustellungsurkunde ist ein Bußgeldbescheid auch dann wirksam, wenn ein Beschiedener durch widrige Umstände den Bescheid gar nicht tatsächlich zur Kenntnis nehmen konnte. Mehr noch, da der Bescheid dann trotzdem als zugestellt gilt, folgt in der nächsten Stufe dann direkt eine Verwarnung. Diese kann nicht angefochten werden, lediglich ein Antrag mit ungewissem Ausgang auf Wiedereinsetzung kann gestellt werden.Die nachgewiesenen Fälle, in denen Bußgeldbescheide in der Realität den Beschiedenen nicht erreichten und dieser dann direkt eine erste Mahnung erhielten, zeigen die Unzulänglichkeit bzw. gar Ungerechtigkeit der Vorgehensweise. Hier muss quasi ein "Beschuldigter" seine "Unschuld" nachweisen (bezüglich des Empfangs/Nichtempfangs des ersten Bescheides). Das ist wider jeglicher sonstiger Rechtspraxis.Deshalb wird die Umstellung auf ein Verfahren, dass eineindeutig den Empfang belegt, oder die Möglichkeit zum Einspruch in solchen Fällen gefordert.

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