Região: Alemanha

Abschaffung erhobener Sollzinsen, Kontoführungs-, Lastschrift-, Bargeldauszahlungs- und Finanzierungsgebühren für einen bestimmten Personenkreis

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
166 Apoiador 166 em Alemanha

A petição foi terminada.

166 Apoiador 166 em Alemanha

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2019
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass erhobene Sollzinsen, Kontoführungs-, Lastschrift-, Bargeldauszahlungs- und Finanzierungsgebühren für zur Einkommensteuer nicht veranlagte Personen abgeschafft werden. Die im Jahr 2017 gezahlten Gebühren sollen zurückerstattet werden. Einfach Freistellungsaufträge sollen bis Ende 2019 für das Steuerjahr 2018 noch gestellt werden können. Das Steuerjahr endet mit dem 31. Dezember eines Jahres. Das derzeitige Einkommen darlegen wird Pflicht.

Razões

Bisher kann man als Privatperson einen Freistellungsauftrag einreichen, um an Steuerabgaben sparen zu können. Man kann beim zuständigen Finanzamt seine Abgaben erstatten lassen. Einfache Personen ohne hohes und mittleres Einkommen haben kein hohes Kapital und müssen wegen niedrigem Einkommen bei ihrer Bank keine Kapitalertragsteuer aufbringen. Auch Existenzgründer, ALG-Empfänger und Menschen mit sehr geringem Vermögen sind vom Gesetz betroffen. Mit diesem Gesetz sollen Privatpersonen und Existenzgründer aufgewertet werden, da Zinsen und Gebühren wie immer abschreckend sind. Dies gilt in gewisser Hinsicht als kleine Portion Wirtschaftsförderung, da die Menschen etwas entlastet werden. Jeder Sozialhilfeempfänger und jede Privatperson kann Existenzgründer werden und dem Staat Steuern bescheren. Nicht jeder denkt daran seine gezahlten Gebühren erstatten zu lassen. Dieses Gesetz hilft einfachen Personen, die Negativzinsen zahlen.

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