Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Die Immobilienmaklergebühr von mindesten 3,57% des Kaufpreises sollte abgeschaft werden! Der Immobilienmakler sollte sein freiverhandelbares Gehalt vom Auftraggeber erhalten, z.B. vom Hausverkäufer oder wie schon umgesetzt vom Eigentümer/Vermieter.
Begründung
Die Maklergebühren sind mit mindestens 3,57% einfach zu hoch und müssen beim Kauf/Verkauf von beiden Seiten gezahlt werden. Wieso? Der Makler sollte von dem bezahlt werden, der ihn beauftragt! Derzeit nimmt der Makler nur Gebühren vom Käufer, der sich das Objekt gößtenteils selbst im Internet aussucht. Darüberhinaus sollte die Gebühr für den Beauftragenden frei verhandelbar sein.