Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

13 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung gefordert.So soll zum Ausgleich für das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 an einem Tag im Sommer, bzw. sobald die pandemische Lage dies gestattet, der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 erlaubt werden.

Begründung

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Jahr 2020 durch Änderung der Sprengstoffverordnung (§ 22) generell untersagt. Dadurch mussten nicht nur die Bürgerinnen und Bürgern auf eine gute Tradition verzichten; die pyrotechnische Industrie, die am Jahresende fast ihren gesamten Umsatz macht, steht vor dem Bankrott. Diese Petition fordert, das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 im Sommer nachzuholen, sobald dies die pandemische Lage erlaubt. Hierzu müsste die Sprengstoffverordnung entsprechend geändert werden, sodass der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an diesen Tagen erlaubt ist.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.12.2020
Sammlung endet: 02.02.2021
Region: Deutschland
Kategorie:  

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