Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

13 Handtekeninge

Die petisie is gesluit

13 Handtekeninge

Die petisie is gesluit

  1. Begin 2021
  2. Versameling voltooi
  3. Ingedien
  4. Dialoog
  5. Klaar

Hierdie is 'n aanlyn petisie des Deutschen Bundestags.

Die petisie is gerig aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Änderung der §§ 22 und 23 der Ersten Sprengstoffverordnung gefordert.So soll zum Ausgleich für das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 an einem Tag im Sommer, bzw. sobald die pandemische Lage dies gestattet, der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 erlaubt werden.

Rede

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Jahr 2020 durch Änderung der Sprengstoffverordnung (§ 22) generell untersagt. Dadurch mussten nicht nur die Bürgerinnen und Bürgern auf eine gute Tradition verzichten; die pyrotechnische Industrie, die am Jahresende fast ihren gesamten Umsatz macht, steht vor dem Bankrott. Diese Petition fordert, das entgangene Feuerwerk am Silvesterabend 2020 im Sommer nachzuholen, sobald dies die pandemische Lage erlaubt. Hierzu müsste die Sprengstoffverordnung entsprechend geändert werden, sodass der Verkauf und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an diesen Tagen erlaubt ist.

Deel petisie

Beeld met QR-kode

afskeurstrokie met QR-kode

aflaai (PDF)

Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2020-12-31
Versameling eindig: 2021-02-02
Streek: Deutschland
kategorie:  

Help om burgerlike deelname te versterk. Ons wil graag u bekommernisse laat hoor terwyl ons onafhanklik bly.

Bevorder nou