Regione: Bavarija
Saugumas

Änderung der Hundehaltungsverordnung in Bayern

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Bayerischer Landtag
121 rėmėjas 113 in Bavarija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

121 rėmėjas 113 in Bavarija

Peticiją pareiškėjas atsiėmė

  1. Pradėta 2020
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

jeder Mensch in Bayern kennt sie vermutlich aus seiner Gemeinde: Die Hundesteuer.

Verbunden mit der Hundesteuer ist unter anderem eine Rasseliste, die bei uns in Bayern in zwei Kategorien unterteilt ist.

Kategorie 1: (§1 Abs. 1 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) hier sind die Rassen aufgeführt, denen die Kampfhundeeigenschaften Aggressivität und Gefährlichkeit unwiderlegbar unterstellt werden. Dieses betrifft die Rassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Tosa-Inu.

Generell gilt, dass wer in Bayern einen solchen Hund halten will, die Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde braucht (Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG). Eine solche Erlaubnis wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Auch die Zucht von sogenannten "Kampfhunden" ist in Bayern verboten (Art. 37a LStVG) – ebenso, diese nach Bayern einzuführen (Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland).

Eine besondere Herausforderung stellt der Nachweis des berechtigten Interesses dar. Der Kampfhund muss dafür rassetypischen Nutzen erfüllen – beispielsweise Haus und Hof verteidigen.

An dieser Auflage scheitern die meisten potenziellen Halter.

Kategorie 2: (§1 Abs. 2 Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit) enthält die Rassen, denen diese Eigenschaften widerlegbar unterstellt werden. Dieses betrifft die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espannol, Mastino Napoletano, Perrode Presa Canario (Dogo Canario), Perrode Presa Mallorquin und Rottweiler.

Das bedeutet, dem Halter ist die Möglichkeit eröffnet, der Gemeinde mittels eines Gutachtens von einem Sachverständigen glaubhaft zu machen, dass sein Hund die unterstellten Eigenschaften nicht besitzt. Er erhält dann ein sogenanntes Negativzeugnis, welches von der Erlaubnispflicht zum Halten und vom Zuchtverbot befreit. Das Negativzeugnis kann allerdings mit Auflagen verbunden werden.

Informationen zu Rasselisten, Verordnungen und Anforderungen finden Sie auf: https://www.polizei.bayern.de/news/recht/index.html/11022

In Deutschland ist rechtlich verankert, dass Menschen vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die Gesetze im Bereich Sicherheit sind Ländersache und können deshalb variieren. Es wurde den Bundesländern überlassen, ob sie Hunde, bei denen „Kampfhundeeigenschaft“ vermutet wird, im Einzelfall beurteilen oder auf eine generelle Verbotsliste nach Rassen setzen.

So kann sich ein in Bayern lebender Halter eines Kangals, (der die höchste Beißkraft in psi gemessen mit sich bringt) der sonst nie Probleme hatte, plötzlich eine behördliche Hürde vor sich haben, wenn er nach Hamburg zieht, denn offensichtlich tut dieser Hunderasse die nördliche Lage nicht gut und ist in der Kategorie 2 gelistet.

Nachfolgend finden Sie nun einige Gedankenanstöße, weshalb man die Verordnung zur Haltung von Hunden überarbeiten sollte und es vielleicht geschickt wäre, den Haltern die Verantwortung aufzuerlegen, ihr Tier artgerecht zu halten.

Was auch bedeutet, sein Tier so zu halten, dass keine Gefahr von selbigem für die Öffentlichkeit ausgeht.

Für den Gesetzesgeber könnte es eine Möglichkeit der besseren Kontrolle sein, dass für gewisse Rassen ein Sachkundenachweis erbracht werden muss.

Dieser ist in NRW bereits etabliert und beinhaltet folgende Gegenstände:

  • Sprache und Sozialverhalten
  • Erziehung und Ausbildung
  • Fortpflanzung
  • Recht
  • Haltung und Pflege
  • Gesundheit und Ernährung
  • Angst- und Aggressionsverhalten

Zudem kann zur theoretischen Sachkundeprüfung ein praktischer Test erfolgen, bei dem unter anderem auch der Umgang des Halters mit dem Hund geprüft wird, was einen wesentlichen Teil der derzeitigen Fehllage von Hundehaltung darstellt.

Priežastis

Sehen wir Bayern uns in anderen Bundesländern um, stellen wir meist erschrocken fest, dass offensichtlich verbotene Hunde ohne Probleme in der Öffentlichkeit geführt werden.

Dies ist keine Trotzreaktion der Gesellschaft, sondern liegt an den Unterschiedlichen Verordnungen der Länder. So gibt es in Niedersachsen beispielsweise seit 2002 keine Rasseliste Grund dafür war eine Lücke im Landesgesetz.

2011 gab es eine Neufassung des Gesetzes. Auch diese blieb ohne Rasseliste, weil Experten der Meinung sind, dass das Verhalten des Hundehalters eine maßgebliche Rolle spielt.

Gehen wir weiter in andere Bundesländer z.B. Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Einteilung in Kategorien.

Folgende Rassen gelten als widerlegbar gefährlich:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bull Terrier
  • Bull Terrier

Es bedarf einer Hundeerlaubnis, die Vierbeiner dürfen nur einzeln geführt werden und es gelten Leinen- und Maulkorbzwang.

Nun stellen wir auch hier fest, dass es eine Einschränkung in der Haltung gibt, diese jedoch nicht grundsätzlich verbietet.

Das Ärzteblatt veröffentlichte 2015 eine Statistik: (Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/171000/Tier-und-Menschenbissverletzungen))

"Tierbissverletzungen sind häufige Ereignisse. Etwa 60–80 % der Bissverletzungen werden durch Hunde verursacht, 20–30 % durch Katzen. Bissverletzungen durch andere Tiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse) sind deutlich seltener (1–3). Überproportional betroffen sind Kinder."

Nur 28 der Opfer in Berlin aus dem Jahr 2014 wurden von sogenannten Listenhunden angegriffen, die wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten. Die „aggressivsten“ Tiere waren mit 113 beziehungsweise 64 Fällen Mischlinge oder Schäferhunde. Auch acht Angriffe von Pudeln sind in der Statistik verzeichnet. Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/tiere-mehr-hunde-angriffe-in-einigen-bundeslaendern_id_4787211.html

Zwischen den Jahren 2009 und 2015 wurden 179 Beiß- und sonstige Vorfälle von dt. Schäferhunden in Niedersachsen registriert bei 5.343 gemeldeten Hunden dieser Rasse im Einzugsgebiet. (Stand 20.05.2015) Quelle: https://www.rechtsanwalt-fassl.de/index.php/rechtsgebiete/tierschutzrecht/hundegesetze/hundegesetz-niedersachsen/25-atikel/beitraege-zu-rechtspolitischen-fragen

Auch eine Statistik aus Hamburg lässt uns einen Blick in gemeldete Vorfälle werfen. Mischlinge (nicht zugeordnet) waren im Jahr 2019 Spitzenreiter mit 18 gemeldeten Vorfällen, dicht gefolgt vom Labrador Retriever mit 13 Vorfällen. (Die Daten stammen aus dem Hunderegister, 17.01.2020.) Quelle: https://www.hamburg.de/contentblob/13589594/c2091e412da45e588ba46238bf44c84b/data/hundegesetz-statistik-2019.pdf

In den Jahren 2016 und 2017 wurden nach der hessischen Beißstatistik insgesamt 297 beziehungsweise 309 Menschen von Hunden verletzt. Dabei wurden lediglich 37 beziehungsweise 35 dieser Verletzungen von Listenhunden verursacht. Dies geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag hervor. "Die aktuellen Beißstatistiken belegen erneut ein klägliches Versagen der Rasseliste, die lediglich eine Scheinsicherheit vorgaukelt, denn die Gefährlichkeit eines Hundes lässt sich nicht durch seine Rassezugehörigkeit begründen“, so der Leiter Tierschutz Inland bei der Tierschutzorganisation TASSO e.V. Mike Ruckelhaus.

„Seit über zehn Jahren stagnieren die Zahlen der Beißvorfälle auf einem hohen Niveau und ein signifikanter Rückgang ist trotz Rassenliste nicht in Sicht. Dennoch zeigt sich die Landesregierung beratungsresistent und hält weiter an der umstrittenen Liste fest, obwohl der Anteil der Nicht-Listenhunde an den Beißvorfällen jedes Jahr bei etwa 90 Prozent liegt.“ Quelle: https://www.tasso.net/Presse/Pressemitteilungen/2018/Bei%C3%9Fstatistik-erneutes-Versagen-der-Rasselis

Schon früher wurden Kriegshunde in Armeen eingesetzt, zum Beispiel als Vorhut, um Feinde aufzuspüren und zu verletzen. Später wurden Kampfhunde bei Tierkämpfen in Arenen eingesetzt. In der heutigen Zeit wird der Begriff „Kampfhund“ für Hunde verwendet, die speziell gezüchtet wurden und daher besonders aggressiv sind. „Kampfhunde“ werden oft rechtswidrig darauf abgerichtet, Menschen anzugreifen, zu verletzten oder sogar zu töten. Den Hunden wurde zum Teil unter Anwendung von Gewalt antrainiert, Personen direkt an die Kehle zu springen. Mit „mannscharfen“ Kampfhunden wollen sich Kriminelle meist selbst schützen, zum Beispiel vor Angriffen und Racheakten ihrer Kontrahenten.

„Erst durch menschliches Zutun, etwa die Zuchtauswahl, Erziehung und falsche Haltung, kann ein Hund als Kampfmaschine missbraucht werden“, erklärt Dorit Feddersen-Petersen, Hundespezialistin an der Universität Kiel. Quelle: https://www.focus.de/wissen/natur/hunde/news/als-kampfhunde-abgestempelt-so-gefaehrlich-sind-pitbulls-wirklich_id_4325309.html

Dėkojame už palaikymą

Nuoroda į peticiją

Vaizdas su QR kodu

Nuplėšiamas lapelis su QR kodu

parsisiųsti (PDF)

žinios

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    Bitte geben Sie Quellen(Links) für folgende Aussagen an:

    "Das Ärzteblatt veröffentlichte 2015 eine Statistik bezüglich "Tierbissverletzungen sind häufige Ereignisse. Etwa 60–80 % der Bissverletzungen werden durch Hunde verursacht, 20–30 % durch Katzen. Bissverletzungen durch andere Tiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse) sind deutlich seltener (1–3). Überproportional betroffen sind Kinder."
    Nur 28 der Opfer in Berlin aus dem Jahr 2014 wurden von sogenannten Listenhunden angegriffen,... toliau

diskusijos

Erstmal gibt es im klassischen Sinn gar keine Listen-Hunde, dass ist leider reine wilkür der Regierung und der zusammenarbeiteten Behörden. Es ist nicht der Hund oder die Rasse ist böse und schlecht ist, sondern manche dumme Menschen. Ich persönlich kenne viele dieser angeblichen Hunde, sie sind alle sehr verspielt,verschmust,liebevoll und super Familienhunde.Deswegen eine neue Verordnung für diese Hunde, es sind zuviele in Heimen oder schlimmer. Tod!

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar