Veröffentlichung der Bundestags-Taser-Petition (Pet 1-21-06-7111-001798)

Petition richtet sich an
Der Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags

8.200 Unterschriften

26 %
7.922 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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26 %
7.922 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland
  1. Gestartet 09.02.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Der Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Wir fordern den Petitionsausschuss auf, die Petition Pet 1-21-06-7111-001798 umgehend auf dem offiziellen Portal des Bundestages zu veröffentlichen und das Mitzeichnungsverfahren einzuleiten.
Begründung: Ein Bürger hat eine sachlich fundierte Petition eingereicht, die eine in meinen Augen lebenswichtige Gesetzesänderung fordert: Geprüfte und zuverlässige Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" sollen das Recht erhalten, Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) zur Selbstverteidigung und Nothilfe zu führen. Angesichts der Zunahme von Messerangriffen im öffentlichen Raum ist dies ein Thema von höchster gesellschaftlicher Relevanz.
Die behördliche Argumentation vs. Realität: In einer Stellungnahme lehnt das Bundesinnenministerium (BMI) das Anliegen mit Argumenten ab, die an der Lebensrealität der Bürger vorbeigehen:

  • Behördenzitat: „Die Polizei rät in Deutschland Privatpersonen ausdrücklich vom Mitführen jeglicher Art von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen nicht mitgeführt werden. Sie bieten nur eine trügerische Sicherheit.“
  • Unsere Antwort: Tragische Fälle wie in Brokstedt, Mannheim oder Aschaffenburg zeigen: Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein. Wenn der Staat den Bürger nicht schützen kann, darf er ihm nicht die effektivsten Mittel zur Eigenwehr und Nothilfe verbieten. Ein Taser rettet Leben, ohne tödlich zu sein.

Der demokratische Skandal: Statt diese Debatte zuzulassen, hat der Petitionsausschuss versucht, das Anliegen klammheimlich zu beerdigen:

  1. Digitale Löschung: Die Petition wurde nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht, um das Erreichen des neuen Quorums von 30.000 Mitzeichnungen und damit eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu verhindern.
  2. Verweigerung der Debatte: Man beruft sich auf das staatliche Gewaltmonopol („Es ist ausschließlich Aufgabe der staatlichen Institutionen (z. B. Polizei), seine Bürger zu schützen“), ignoriert dabei aber, dass Bürger bei Messerattacken oft auf sich allein gestellt sind.
  3. Bürokratische Willkür: Während der Staat über eine Million "Kleine Waffenscheine" für in meinen Augen ineffektive Schreckschusswaffen ausgestellt hat, verweigert er den sichereren Distanz-Taser mit der Behauptung, Privatpersonen fehle die Ausbildung.

Wir fordern Transparenz! Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Die Bürger haben ein Recht darauf, diese Petition auf dem offiziellen Portal des Bundestages zu sehen, zu diskutieren und mitzuzeichnen.
Geben Sie die Petition Pet 1-21-06-7111-001798 zur offiziellen Mitzeichnung frei!

Begründung

Die öffentliche Sicherheit und das demokratische Mitspracherecht stehen auf dem Spiel.
Täglich erreichen uns Meldungen über Messerangriffe im öffentlichen Raum. Während die Politik über Messerverbotszonen diskutiert, die Kriminelle nicht aufhalten, wird gesetzestreuen Bürgern der Zugang zu effektiven, nicht-tödlichen Verteidigungsmitteln wie dem Distanz-Taser verwehrt.
Diese Petition ist aus drei Gründen von entscheidender Bedeutung:

  1. Effektive Nothilfe und Selbstschutz: Im Gegensatz zu Schreckschusswaffen bieten Taser eine echte Chance, Angriffe aus sicherer Distanz sofort zu stoppen. Dies schützt nicht nur das Opfer, sondern ermöglicht auch Zivilcourage, ohne das eigene Leben zu opfern.
  2. Gegen Behördenwillkür: Es ist ein Skandal, dass eine sachlich fundierte Petition nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, um eine öffentliche Debatte zu verhindern. Wir fordern die Wiederherstellung des demokratischen Prozesses.
  3. Konsequente Gesetzgebung: Der Staat erlaubt bereits das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen über den Kleinen Waffenschein. Es gibt für mich keinen logischen Grund, den technologisch sichereren und für Straftaten ungeeigneten Taser weiterhin zu verbieten.

Es darf nicht sein, dass die Verwaltung darüber entscheidet, welche Sicherheitsbedürfnisse der Bürger „diskussionswürdig“ sind. Wir fordern das Recht auf eine öffentliche Anhörung!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Jörg Sprave
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.02.2026
Sammlung endet: 08.08.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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Neuigkeiten

Transparenz ist Demokratie-Kerngeschäft Der Petitionsausschuss hat sich in seinen Grundsätzen (Ziffer 8.1) selbst verpflichtet, "ein möglichst breites Themenspektrum" zu veröffentlichen. Wer eine formal korrekte Petition zu einem gesellschaftlich relevanten Thema klammheimlich aus dem Portal nimmt, widerspricht dieser Selbstverpflichtung. Wenn die Argumente gegen Taser so überzeugend sind, soll sich das in der Debatte zeigen. Wer die Diskussion verhindert, hat offenbar Angst vor dem Diskurs.

Erstens: Ein TASER ist eine doch recht große "Waffe", welche sich nicht so einfach verdeckt führen lässt. Zweitens: Was macht man, wenn der erste Schuss nicht zur Wirkung führt? Gut , man hat noch einen zweiten. Aber danach? Wind kann die kleinen Pfeile sehr schnell ablenken, -> keine Wirkung. Oder, das Ziel trägt dicke Winter- oder Lederbekleidung, die Pfeile bleiben in der Kleidung stecken -> keine Wirkung. Und dann? Ist der Messerangreifer auf Kontaktdistanz und nichts geht mehr.

Warum Menschen unterschreiben

Persönliche Meinung

So können sich Frauen nachts besser selbstverteidigen.

Menschen Ohne die Große WBK sollten/ müssen sich in Gefährlichen Situationen schützen können, da bis zum Eintritt der Polizei ( falls es möglich ist sie zu rufen ) viel zu viel Zeit verschwendet werden kann.

Eigenschutz

Ich möchte legal wehrfähig sein.

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