Region: Germany

Veröffentlichung der Bundestags-Taser-Petition (Pet 1-21-06-7111-001798)

Petition is addressed to
Der Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags

7,959 Signatures

26 %
7,695 from 30,000 for quorum in Germany Germany

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  1. Launched 09/02/2026
  2. Time remaining > 3 months
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Petition addressed to: Der Petititionsausschuss des Deutschen Bundestags

An den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Wir fordern den Petitionsausschuss auf, die Petition Pet 1-21-06-7111-001798 umgehend auf dem offiziellen Portal des Bundestages zu veröffentlichen und das Mitzeichnungsverfahren einzuleiten.
Begründung: Ein Bürger hat eine sachlich fundierte Petition eingereicht, die eine in meinen Augen lebenswichtige Gesetzesänderung fordert: Geprüfte und zuverlässige Inhaber des "Kleinen Waffenscheins" sollen das Recht erhalten, Distanz-Elektroimpulsgeräte (Taser) zur Selbstverteidigung und Nothilfe zu führen. Angesichts der Zunahme von Messerangriffen im öffentlichen Raum ist dies ein Thema von höchster gesellschaftlicher Relevanz.
Die behördliche Argumentation vs. Realität: In einer Stellungnahme lehnt das Bundesinnenministerium (BMI) das Anliegen mit Argumenten ab, die an der Lebensrealität der Bürger vorbeigehen:

  • Behördenzitat: „Die Polizei rät in Deutschland Privatpersonen ausdrücklich vom Mitführen jeglicher Art von Waffen ab. Auch zu Verteidigungszwecken sollten Waffen nicht mitgeführt werden. Sie bieten nur eine trügerische Sicherheit.“
  • Unsere Antwort: Tragische Fälle wie in Brokstedt, Mannheim oder Aschaffenburg zeigen: Die Polizei kann nicht überall gleichzeitig sein. Wenn der Staat den Bürger nicht schützen kann, darf er ihm nicht die effektivsten Mittel zur Eigenwehr und Nothilfe verbieten. Ein Taser rettet Leben, ohne tödlich zu sein.

Der demokratische Skandal: Statt diese Debatte zuzulassen, hat der Petitionsausschuss versucht, das Anliegen klammheimlich zu beerdigen:

  1. Digitale Löschung: Die Petition wurde nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht, um das Erreichen des neuen Quorums von 30.000 Mitzeichnungen und damit eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu verhindern.
  2. Verweigerung der Debatte: Man beruft sich auf das staatliche Gewaltmonopol („Es ist ausschließlich Aufgabe der staatlichen Institutionen (z. B. Polizei), seine Bürger zu schützen“), ignoriert dabei aber, dass Bürger bei Messerattacken oft auf sich allein gestellt sind.
  3. Bürokratische Willkür: Während der Staat über eine Million "Kleine Waffenscheine" für in meinen Augen ineffektive Schreckschusswaffen ausgestellt hat, verweigert er den sichereren Distanz-Taser mit der Behauptung, Privatpersonen fehle die Ausbildung.

Wir fordern Transparenz! Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Die Bürger haben ein Recht darauf, diese Petition auf dem offiziellen Portal des Bundestages zu sehen, zu diskutieren und mitzuzeichnen.
Geben Sie die Petition Pet 1-21-06-7111-001798 zur offiziellen Mitzeichnung frei!

Reason

Die öffentliche Sicherheit und das demokratische Mitspracherecht stehen auf dem Spiel.
Täglich erreichen uns Meldungen über Messerangriffe im öffentlichen Raum. Während die Politik über Messerverbotszonen diskutiert, die Kriminelle nicht aufhalten, wird gesetzestreuen Bürgern der Zugang zu effektiven, nicht-tödlichen Verteidigungsmitteln wie dem Distanz-Taser verwehrt.
Diese Petition ist aus drei Gründen von entscheidender Bedeutung:

  1. Effektive Nothilfe und Selbstschutz: Im Gegensatz zu Schreckschusswaffen bieten Taser eine echte Chance, Angriffe aus sicherer Distanz sofort zu stoppen. Dies schützt nicht nur das Opfer, sondern ermöglicht auch Zivilcourage, ohne das eigene Leben zu opfern.
  2. Gegen Behördenwillkür: Es ist ein Skandal, dass eine sachlich fundierte Petition nicht zur Mitzeichnung veröffentlicht wurde, um eine öffentliche Debatte zu verhindern. Wir fordern die Wiederherstellung des demokratischen Prozesses.
  3. Konsequente Gesetzgebung: Der Staat erlaubt bereits das Führen von Gas- und Schreckschusswaffen über den Kleinen Waffenschein. Es gibt für mich keinen logischen Grund, den technologisch sichereren und für Straftaten ungeeigneten Taser weiterhin zu verbieten.

Es darf nicht sein, dass die Verwaltung darüber entscheidet, welche Sicherheitsbedürfnisse der Bürger „diskussionswürdig“ sind. Wir fordern das Recht auf eine öffentliche Anhörung!

Thank you so much for your support, Jörg Sprave
Question to the initiator
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Petition details

Petition started: 02/09/2026
Collection ends: 08/08/2026
Region: Germany
Topic: Security

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News

Transparenz ist Demokratie-Kerngeschäft Der Petitionsausschuss hat sich in seinen Grundsätzen (Ziffer 8.1) selbst verpflichtet, "ein möglichst breites Themenspektrum" zu veröffentlichen. Wer eine formal korrekte Petition zu einem gesellschaftlich relevanten Thema klammheimlich aus dem Portal nimmt, widerspricht dieser Selbstverpflichtung. Wenn die Argumente gegen Taser so überzeugend sind, soll sich das in der Debatte zeigen. Wer die Diskussion verhindert, hat offenbar Angst vor dem Diskurs.

Erstens: Ein TASER ist eine doch recht große "Waffe", welche sich nicht so einfach verdeckt führen lässt. Zweitens: Was macht man, wenn der erste Schuss nicht zur Wirkung führt? Gut , man hat noch einen zweiten. Aber danach? Wind kann die kleinen Pfeile sehr schnell ablenken, -> keine Wirkung. Oder, das Ziel trägt dicke Winter- oder Lederbekleidung, die Pfeile bleiben in der Kleidung stecken -> keine Wirkung. Und dann? Ist der Messerangreifer auf Kontaktdistanz und nichts geht mehr.

Why people sign

Weils wichtig ist

Ich möchte mic hund meine Familie vor Angreifern aller Art schützen können! Der Staat ist damit offensichtlich vollkommen überfordert!

Selbstschutz auch für Frauen

In den vergangenen Jahren ist eine zunehmende Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung wahrnehmbar, insbesondere im Zusammenhang mit Berichten über Messerangriffe im öffentlichen Raum. Unabhängig von der tatsächlichen statistischen Entwicklung führt die mediale Präsenz solcher Vorfälle bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu dem Eindruck, dass die eigene Sicherheit nicht mehr ausreichend gewährleistet ist.
Vor diesem Hintergrund wird § 42a des Waffengesetzes von einigen als nicht zielführend empfunden, da er vor allem das Führen bestimmter Gegenstände reglementiert, ohne das zugrunde liegende Sicherheitsproblem effektiv zu adressieren. Gleichzeitig entsteht bei Teilen der Bevölkerung der Eindruck, in ihrer Möglichkeit zur Selbstverteidigung eingeschränkt zu sein.
Hinzu kommt die Wahrnehmung, dass die Polizei durch personelle Engpässe und rechtliche Rahmenbedingungen in ihrer Handlungsfähigkeit begrenzt ist. Auch wenn dies differenziert betrachtet werden muss, trägt dieser Eindruck zur allgemeinen Unsicherheit bei.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, alternative Ansätze zur Stärkung der individuellen Sicherheit zu prüfen. Nicht-tödliche Verteidigungsmittel könnten hierbei eine Rolle spielen, sofern sie rechtlich klar geregelt, technisch zuverlässig und im Einsatz verhältnismäßig sind. Der bereits existierende „kleine Waffenschein“ zeigt, dass der Gesetzgeber grundsätzlich bereit ist, Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Voraussetzungen den Umgang mit ausgewählten Verteidigungsmitteln zu gestatten.
Daher sollte aus meiner Sicht geprüft werden, ob und in welchem Rahmen moderne, nicht-tödliche Distanzmittel als Ergänzung bestehender Regelungen in Betracht kommen können. Dabei sind insbesondere Aspekte wie Missbrauchsrisiken, Schulungsanforderungen, rechtliche Kontrolle sowie die tatsächliche Wirksamkeit im Ernstfall sorgfältig zu bewerten.
Ziel sollte es sein, sowohl die öffentliche Sicherheit insgesamt zu stärken als auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern, ohne dabei unverhältnismäßige Risiken zu schaffen.
Ich bitte Sie daher, diese Thematik differenziert zu prüfen und in Ihre weiteren Beratungen einzubeziehen.

Weil Selbstverteidigung ein Grundrecht ist, das uns von der Politik unnötig erschwert bzw. fast Unmöglich gemacht wird!

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