Änderung der Personenstandsverordnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
7 Unterstützende 7 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

7 Unterstützende 7 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Man möge beschließen, dass alle geborenen Kinder, unabhängig von Ihrem Gewicht, anerkannt und in die Bestandsbücher eingetragen werden.

Begründung

Diese Forderung zielt auf eine Änderung des § 31 (3) der PStV ab. Bisher wurden laut dieser Verordnung Fehlgeburten, sprich Kinder unter einem Gewicht von 500 Gramm und ohne Merkmal des Lebens wie Herzschlag, Nabelschnurpulsation oder Lungenatmung und kein Teil einer Mehrlingsgeburt sind, nicht in den Personenstandsregistern beurkundet.

Das heißt, dass diese Kinder rein rechtlich nicht existiert haben und auch nirgends statistisch registriert sind. Dieses Schicksal einer späten Fehlgeburt widerfährt werdenden Eltern in ca. 10-15% aller Schwangerschaften. Zwischen der 24. und der 26.SS Woche haben die Kinder das Gewicht von 500 g erreicht. Ab der 12. Woche ist aber ein Schwangerschaftsabbruch auf legalem Weg schon verboten, da man hier eine „Straftat gegen das Leben“ ( §218 StGB ) begeht. Kinder, die zwischen der 12. und bis zur 26. Woche auf normalem Wege tot geboren werden (natürliche Geburt, Kaiserschnitt) und unter 500 g wiegen, werden nicht als Menschen beurkundet. Sie sind somit offiziell nicht existent. Zudem haben heute durch den medizinischen Fortschritt Kinder, die früher zur Welt kommen, auch mit einem Gewicht von weniger als 500 g schon Chancen als Menschen zu überleben.

Wir fordern daher eine Abschaffung der 500 g Grenze und erhoffen uns von dieser Petition, dass alle Kinder, die geboren werden (keine Ausschabung) in die Personenstandsregister aufgenommen und gesetzlich anerkannt werden.

Das beinhaltet auch, dass die Eltern für ihre Kinder ein Recht auf Bestattung in einem eigenen Grab haben.

Bestattungsrecht ist Ländersache und wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Dies hat leider oft zur Folge, dass die Kinder nicht würdevoll beerdigt werden, sondern durch den Inhaber des Gewahrsams (wie es im Gesetz lautet) hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend zu entsorgen, sofern sie nicht zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden.

Zur Zeit gibt es nur zwei Möglichkeiten die trauernde Eltern haben ein Kindersammelgrab, wo die Kinder vierteljährlich gesammelt, gemeinsam verbrannt und in einer Urne bestattet werden (sofern die ansässige Stadt oder Gemeinde ein Grabfeld für Kinder ausgewiesen hat, was nur in größeren Städten der Fall ist) oder im Grab eines Verwandten. Sollten diese Möglichkeiten nicht gegeben sein, besteht keine Möglichkeit sein Kind zu beerdigen.

Aber gerade für Eltern ist es wichtig, eine persönliche Anlaufstelle und Zufluchtsort zum Trauern und Gedenken ihres Kindes zu haben, welches in den oben genannten Möglichkeiten nicht der Fall ist.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 30. November 2010:

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären:

    Gegenstand:
    Bestattung von Frühgeborenen

    Begründung:
    Die Petentin setzt sich dafür ein, dass die Geburt aller geborenen Kinder,
    unabhängig von ihrem Gewicht, standesamtlich beurkundet wird. Außerdem bittet sie
    darum, den Eltern das Recht zur Bestat tung im eigenen Grab einzuräumen. Die
    Petition wird von sieben Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbri ngen der Petentin eine Stellungnahme der
    Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie des Senators
    für Inneres und Sport eingeholt, Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
    Ergebnis... weiter

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