Verkehr

Änderung des §6 StVG - Gesetzesbeschluss zum Straßenverkehrsgesetz - Drucksache 432/21

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
59.699 Unterstützende 59.221 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

59.699 Unterstützende 59.221 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition gegen: den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages – Drucksache 432/21 „Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenrechtlicher Vorschriften“.

Forderungen: Eigentümer von Fahrzeugen, welche vor verschärfenden gesetzlichen Neuregelungen zugelassen wurden, dürfen durch spätere Neuregelungen nicht benachteiligt werden. Bspw. dürfen nachträglich verschärfte Abgasnormen oder Schallschutzgrenzwerte nicht auf bereits zugelassene Fahrzeuge angewendet werden und/oder ihren Bewegungsradius einschränken.

Ziel dieser Petition ist es:

a)   Die Nummern 1 - 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ

b)   Die Nummern 2 und 4 des Absatz 4 des Paragraphen 6 vollständig streichen zu lassen oder alternativ

c)   den Bestandsschutz für bereits einmal zugelassene Fahrzeuge (unabhängig einer zwischenzeitlichen Abmeldung) im Straßenverkehrsgesetz verbindlich zu verankern.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 20. Mai 2021 den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 19/28684, 19/29633 – mit Maßgaben aus der Drucksache 432/21 angenommen.

Diese Petition richtet sich gegen den Paragraphen §6 Absatz 4 der Drucksache 432/21 sowie dem dazugehörigen Gesetzesentwurf – Drucksache 19/28684:

§6 Absatz 4

(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

1. zur Abwehr von Gefahren, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen,

2. zum Schutz

a) vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von Fahrzeugen ausgehen, oder

b) der Bevölkerung in Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen, der Wohnbevölkerung oder der Erholungssuchenden vor Emissionen, die vom Verkehr auf öffentlichen Straßen ausgehen, insbesondere zum Schutz vor Lärm oder vor Abgasen,

3. zum Schutz der Verbraucher,

4. für Sonderregelungen an Sonn- und Feiertagen oder

5. für Sonderregelungen über das Parken in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.

Begründung

Insbesondere §6 Absatz 4 Nummer 2 ermöglicht es der Bundesregierung willkürlich Maßnahmen und Verordnungen umzusetzen, welche für die Bürger und Bürgerinnen starke Einschnitte in die persönliche und finanzielle Lebenssituation bedeuten. Beispielweise ist die Formulierung „Schutz vor Lärm“ beliebig durch die Gesetzgebung interpretierbar. Was heute noch erlaubt war wird morgen als Lärm bewertet und somit verboten. Es handelt sich um ein subjektives Kriterium welches schwer qualitativ oder quantitativ bewertet werden kann.

Ohne Streichung des Absatzes 4 oder aber eine gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes im Straßenverkehrsgesetz erleiden insbesondere einkommensschwache Bürger und Bürgerinnen eine Benachteiligung, da diese das im guten Glauben erworbene Kraftfahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können und aufgrund finanzieller Aspekte nicht ohne weiteres auf alternative Antriebslösungen umsteigen können. Eine eingeschränkte Nutzung erfahren die Bürger und Bürgerinnen der Bundesrepublik Deutschland sowohl durch regionale Fahrverbote wie bspw. Umweltzonen als auch durch zeitabhängige Fahrverbote wie bspw. ein Sonntags- und/oder Feiertagsfahrverbot.

Ein Umstieg auf innovative Antriebslösungen wie beispielsweise die Hybrid-Technologie und/oder reine Elektroantriebe ist nur den bessergestellten Mitbürgern und -bürgerinnen möglich. Diese Antriebskonzepte sind noch nicht in ausreichender Menge am Markt angekommen, gebrauchte Fahrzeuge sind rar und im Vergleich zu konventionellen Antrieben um ein vielfaches teurer.

Zudem ist auch die Lade-Infrastruktur nicht ausreichend ausgebaut. Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin hat eine eigene Garage oder Einfahrt, in der eine Ladestation installiert werden kann. Ein Laden auf öffentlichen Grund ist nur selten möglich, selbst haftungsrechtliche Fragen sind beim temporären Verlegen eines Ladekabels über einen Parkplatz oder Bürgersteig ungeklärt.

Des Weiteren soll durch die Streichung des Absatzes 4 bzw. alternativ die gesetzliche Verankerung des Bestandsschutzes Rechtssicherheit für die Bürger und Bürgerinnen für kommende Rechtsgeschäfte wie Kaufverträge geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass heute erworbene und zugelassene Kraftfahrzeuge auch morgen noch bedenkenlos und ohne Einschränkung genutzt werden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Björn Greis aus Erftstadt
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützende,
    schlechte Nachrichten: Der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Die Stellungnahme finden Sie im Anhang.
    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

Wir pflegen und unterhalten auf eigene Rechnung ein Kulturgut, das es zu schützen gilt. Als Gegenleistung ist es nur fair, dieses Kulturgut auch nutzen zu dürfen - auch zur Freude aller, die Kultur im täglichen Leben nicht missen wollen.

Zu allgemein. Mit der Begründung müssten auch die Umweltzonen bzw. die Plaketten abgeschafft werden, denn nicht jeder kann sich ein neues Auto leisten. Und das Pro-Argument wegen dem Motorrad, wo steht, das es nur auf Motorräder angewand werden soll?

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