Sicherheit

Änderung des Arbeitsrechtes im Punkt Freistellung durch den Arbeitgeber

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der Deutsche Bundestag möge beschließen daß ein Reservist für eine Reservedienstleistung (früher Wehrübung) nicht mehr die Freistellung vom zivilen Arbeitgeber benötigt , stattdessen der Arbeitgeber nur noch über Zeitpunkt und dauer der Reservedienstleistung informiert werden muss. Der Arbeitnehmer genießt für den Zeitraum der Reservedienstleistung den gleichen Kündigungsschutz vergleichbar Mutterschutz und Elternzeit.

Begründung

Die Bundeswehr möchte gerne in größerem Umfang Reservisten beordern beziehungsweise im Rahmen der Flüchtlingshilfe einsetzen. Viele Reservisten möchten diesem Aufruf gerne folgen, werden aber von ihren zivilen Arbeitgebern ausgebremst. Wenn es gewollt ist möglichst viele Reservisten für ein zeitlich begrenztes Dienstverhältnis zu gewinnen müssen auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Noch kein PRO Argument.

Ich sehe eine Gefahr darin, dass potentielle AG Reservisten als Bewerber ablehnen könnten, weil die durch die Petition verlangte Fremdbestimmung des AG in die Berufsausübung des Unternehmens eingreift. So wie es im Bewerbungsverfahren Frauen gestattet ist über eine Schwangerschaft zu lügen, müsste es dem Reservisten ebenfalls freistehen. Denn ohne eine diesbezügliche, gesetzliche Regelung könnte man es als Anstellungsbetrug werten, der zur Kündigung des AN führen kann.

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