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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass im Aufenthaltsgesetz beim Familiennachzug Erleichterungen für in Deutschland lebende Bürger mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus erfolgen sollten, da ansonsten Artikel 3 Grundgesetz verletzt wäre, da Flüchtlinge diese Bedingungen nicht einhalten müssen.
Perustelut
Bürger der BRD müssen beim Ehegattennachzug unter anderem folgende Bedingungen beim Zuziehenden/ Nachziehenden erfüllen bez. nachweisen, um ein Zuzugsvisa zu erhalten:1. Deutschkenntnisse des Nachziehenden nach dem Stand A1 mit einem bei einem Goethe-Institut erworbenen Zertifikat2. polizeiliches Führungszeugnis des Nachziehenden ohne Vorstrafen3. nachhaltiger Nachweis eines ausreichenden Einkommens ohne Einrechnung staatlicher Transferleistungen , insbesondere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen gemäß Regelsätzen des § 20 SGB II/§ 27a, 28 SGB XI I :in Verbindung mit § 5 AufenthG beim NachholendenDiese Bedingungen sollten ersatzlos gestrichen werden, denn sie diskriminieren die Inlandsbevölkerung.Diese Beschränkungen diskriminieren Einwohner der BRD bei Familienzusammenführungen, insbesondere gegenüber Antragstellern mit einem anerkannten Flüchtlingsstatus, beim Familiennachzug aus Drittstaaten außerhalb der EU bei Eheschließungen.
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Petition gestartet:
29.05.2019
Petition endet:
01.02.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.1.2021
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