Änderung des Beihilferechts

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A petíció címzettje
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
17 Támogató 17 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

A petíció lezárult.

17 Támogató 17 -ban,-ben Rajna-vidék–Pfalz

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  1. Indított 2018
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

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Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Die Kostendämpfungskostenpauschale des Landes Rheinland-Pfalz ist zu ändern (hilfsweise das Beihilferecht), weil sie u. a. gegen Grundrechte und Vertragsfreiheit verstößt. Die Kostendämpfungspauschale zusammen mit dem Beihilferecht zwingen Beamte, jährlich angefallene Krankheitskosten bis zu einer Höhe von ca. 750 € aus eigener Tasche zu bezahlen, je nach Besoldungsstufe. Diese Beamten haben keine Möglichkeit, diese zusätzlichen Kosten durch eine Versicherung abzudecken. Das verstößt gegen das Vertragsrecht, dass jedermann, sich gegen anfallende Krankheitskosten bis zu 100 % absichern darf. Das verhindert das Beihilferecht, weil nicht mehr als 100 % der Krankheitskosten versichert werden dürfen. An folgendem Beispiel wird deutlich, wie absurd die Kostendämpfungspauschale und das Beihilferecht die Fürsorgepflicht des Staates für seine Beamten ins Gegenteil verkehrt: Wenn ein Beamter jährlich Rechnungen über 800 € bekommt, aber ihm jedes Jahr 750 € Kostendämpfungspauschale auferlegt ist, die nicht versicherbar ist, dann werden nur 50 % pro Jahr berücksichtigt. Vorschlag: Dieses Problem ist dadurch lösbar, wenn das Beihilferecht eine Erstattung der real entstandenen Kosten zulässt, indem es eine ergänzende Erstattung durch eine Privatkasse zulässt. Damit wäre dem Land weiterhin geholfen, die Beihilfekosten zu senken und den Beamten wäre geholfen, wenn sie denn möchten, den Anteil der zu zahlenden Kostenpauschale über eine Versicherung abzudecken. Warum verhindert die Landesregierung ihren Bediensteten diese freie Vertragswahl? Das ist nach meiner Auffassung deswegen eine nicht zulässige Zwangsmaßnahme, weil die selbst zu zahlende Kostenpauschale nicht versicherbar ist, weil das Land Rheinland-Pfalz zugleich es den Beamten mit dem Beihilferecht es nicht erlaubt.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte mit meiner Petition erreichen, dass das Land Rheinland-Pfalz, eine Lösung findet, dass auch den Beamten das Recht zugestanden wird, sich dahingehend versichern zu dürfen, eine tatsächlich 100 % Erstattung der Krankheitskosten durch eine Privatversicherung zu erreichen. Jedem Bürger muss es doch frei stehen, sich gegen Risiken, welcher Art auch immer, zu versichern, die nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Das praktisch bestehende Verbot, dies zu tun, ist meiner Meinung nach verfassungsrechtlich zumindest sehr grenzwertig und widerspricht dem politischen Apell, Vorsorge zu treffen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Dieser Apell richtet sich an die Landesregierung und alle im Landtag vertretenden Parteien.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Ja, mein Vorschlag ist, im Beihilferecht eine ergänzende Absicherung von Krankheitskosten durch eine Privatversicherung zuzulassen, die auch die Möglichkeit bietet, die jährlich anfallenden Kosten für den Beamten, die durch die Kostendämpfungspauschale entsteht, mit einzubeziehen zu dürfen. Bisher ist dem Beamten verboten, die Kostendämpfungspauschale in einer Privatversicherung ebenfalls abzusichern. Die Privatkassen dürfen aber nur bis zu 100 % versichern. Aber seit der Kostendämpfungspauschale sind die 100 % um den Betrag der Kostendämpfungspauschal keine 100 % mehr

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Ùjdonságok

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Beihilferechts
    begehrten. Im Einzelnen wünschten Sie, dass im Beihilferecht eine ergänzende Absicherung
    von Krankheitskosten durch eine Privatversicherung zugelassen wird.

    Darüber hinaus baten Sie um Veröffentlichung Ihrer Petition. Die Mitzeichnungsfrist Ihrer
    öffentlichen Petition, in der 17 weitere Personen mitzeichneten, endete am 22. März 2018.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 17. April 2018 über Ihre Legislativeingabe
    beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der
    Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium... további

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