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Petīcija ir parakstīta
Šī ir tiešsaistes petīcija des Schleswig-Holsteinischen Landtages ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Das Gesetz zum Schutz der Denkmale in Schleswig-Holstein möge dahingehend ergänzt werden, dass sich die Denkmalschutzbehörde um den Schutz von Denkmalen bemüht, die mindestens 120 Jahre alt sind. Dadurch würden aktuelle Auseinandersetzungen um relativ junge Gebäude entschärft, darunter auch Gebäude der Universität Kiel, denen ohnehin noch nicht der Status als "Denkmal" zugewiesen werden muss. Zudem möge das Denkmalschutzgesetz dahingehend ergänzt werden, dass Fahrrad-Reparaturstation regelmäßig auch vor Denkmalen installiert werden dürfen und, dass Solarenergienutzung regelmäßig auch auf Dächern von Denkmalen zulässig sein sollte, weil es neben dem Denkmalschutz auch noch andere und viel drängendere Herausforderungen zu bewältigen gibt, darunter gesunde Atemluft und ernsthafter Klimaschutz.
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Sākās petīcija:
20.06.2018
Petīcija beidzas:
01.08.2018
Reģions:
Šlēsviga-Holšteina
Kategorija:
Jaunumi
-
27.11.2018Der Petitionsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat die Petition auf der Grundlage der von dem Petenten vorgetragenen Gesichtspunkte unter Beiziehung einer Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur geprüft und beraten.Nach Ansicht des Ministeriums seien die Begründungen des Petenten zu kurz gehalten und würden nicht auf die komplexen Belange des Denkmalschutzes eingehen. Es sei Ziel des Denkmalschutzes, das kulturelle Erbe des Landes zu bewahren. Dabei seien historischen Ereignissen und Entwicklungen, künstlerischen Leistungen, technischen Errungenschaften und sozialen Lebenswirklichkeiten, unabhängig davon ob diese positiv oder negativ bewertet würden, Beachtung zu schenken.Vor diesem Hintergrund... vairāk
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