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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Hersteller vorne auf dem Etikett die Inhaltsangaben angeben müssen und zwar so, dass man dies sofort erkennt und nicht in Mini-Schrift. Zusätzlich muss das Eichgesetz geändert werden, was die Luftmenge in der Verpackung auf 15 Prozent begrenzt. Das Eichgesetz ist 40 Jahre alt und heute sind die Verpackungsmaschinen sehr viel besser und 30 bis 60 Prozent Luft in der Verkaufsverpackung ist Verbrauchertäuschung.
Perustelut
Versteckte Preiserhöhungen sind regelmäßig der Fall. Oft werden zur Verbrauchertäuschung die Inhaltsangabe auf der Rückseite angebracht, damit der Verbraucher nicht sofort erkennt, dass der Inhalt (ml-Gramm-Stückzahl) sich verringert hat. Sehr viele Hersteller haben oft 50 Prozent Luft in der Verpackung, was die Verbraucher täuscht und zusätzlich Abfall bedeutet. Es muss konkrete gesetzliche Regelungen geben, die Anbietern vorschreiben, dass Packungen vollständig zu füllen sind und nur bei technisch begründeten Ausnahmen im Einzelfall davon abgewichen werden darf. Für Pralinen in Blisterpackung. Inhalt 100 Gramm, aber 80 Prozent Luft in der Verpackung nach dem jetzigen Eichgesetz erlaubt.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
08.04.2021
Vetoomus päättyy:
30.04.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.7.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan