Änderung des Heilberufsgesetzes

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Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
667 Tukeva 667 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

667 Tukeva 667 sisään Rheinland-Pfalz

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

  1. Aloitti 2015
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Rheinland-Pfälzischen Landtages .

Über welche Entscheidung / welche Maßnahme / welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?

Einspruch zur Einrichtung einer Pflegekammer in RLP mit Zwangsmitgliedschaft. Ich erachte das Zustandekommen der Abstimmung über die Einrichtung einer Pflegekammer RLP für demokratisch nicht legitimiert. Weder habe ich eine Wahlbenachrichtigung erhalten, noch wurde ich adäquat über Hintergründe, Zwangsmitgliedschaft und Struktur der Kammer informiert. Weiterhin zweifele ich die Art der Befragung und die Abstimmung an sich, hinsichtlich Transparenz, Auswahl der Stimmberechtigten und eine ordentliche Aufklärung an. Einerseits sind Pflegeschüler/innen wahlberechtigt, die keine abgeschlossene dreijährige Ausbildung durchlaufen haben und somit der Statuten entsprechend für Kammerämter nicht zur Wahl stehen dürfen und andererseits keinerlei Berufserfahrung aufweisen bzw. die politische/berufspolitische Tragweite ihrer Entscheidung perspektivisch hinsichtlich einer Zwangsmitgliedschaft nicht abschätzen können. Gegen die positive Zielsetzung der Pflegekammer habe ich nichts einzuwenden, wenn es um Besserstellung des Berufsbildes, gesteigerte Wertschätzung sozial wie monetär und die Sicherung der Pflegequalität geht. Gegen den Kammerzwang wehre ich mich ausdrücklich! Ich lebe weder in einem totalitären System, noch in einer Diktatur. Wenn die Kammer all ihre prophezeiten positiven Aspekte umsetzt und somit zur Verbesserung der Pflegequalität und Sicherstellung der selbigen, sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der oben beschriebenen Anerkennung der Pflege beiträgt, wird es genügend freiwillige Mitglieder finden. Dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird ist mir klar, deswegen sollte die Kammer anfänglich aus öffentlichen Mitteln/freiwillige Beiträge finanziert werden, da es im öffentlichen Interesse liegen muss, die Qualität der Pflege zu sichern und zu verbessern. Was die Pflege nicht braucht ist überflüssige Bürokratie. Ich bezweifele, dass der finanzielle Aufwand, der durch das Errichten einer Kammer mit all ihren zu bezahlenden Mitarbeitern bzw. Verwaltungs- und Kontrollapparaten, in keiner Relation zu dem zu erwartenden Profit der Pflege steht. Ich bin Stationsleiter einer unfallchirurgischen Station mit 20 Mitarbeitern. Keiner meiner Kollegen/innen möchte sich einer Zwangsmitgliedschaft unterwerfen. Als Personalrat halte ich zudem die mögliche Schwächung der Gewerkschaften als Folge der Implementierung der Pflegekammer für kritisch, da sicherlich nicht alle Kollegen/innen eine finanzielle Doppelbelastung durch Kammer- und freiwillige Mitgliedsbeiträge der Gewerkschaften akzeptieren werden. Ich bitte die Landesregierung RLP ihre Entscheidung hinsichtlich der o.g. Aspekte zu überdenken.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Die Mitgliedschaft der Pflegekammer RLP freizustellen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Ergibt sich aus obigen Text; Landesregierung RLP, Landespflegekammer RLP.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?

Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz; Struktur und Ablauf Befragung zu der Einrichtung einer Pflegekammer RLP; Zwangsmitgliedschaften allgemein

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Mit der in Artikel 9, Abs. 1 beschriebenen Vereinigungsfreiheit geht ebenso ein Fernbleiberecht mit einher. Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in einer Demokratie. Niemand kann mich zu etwas zwingen, solange ich durch mein Handeln oder Nichthandeln, einer anderen Person, Institution oder Vereinigung, oder deren Rechte keinen Schaden zufüge, oder diese widerrechtlich benachteilige. Gerne werde ich die Pflegekammer mit einem freiwilligen Beitrag unterstützen.

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Uutiset

  • …Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Heilberufsgeset-
    zes (§ 1 i.V.m. § 111 - Mitgliedschaft in einer Landespflegekammer Rheinland-Pfalz) begeh-
    ren, Im Einzelnen wünschen Sie die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bei der Landes-
    pflegekammer Rheinland-Pfalz.

    Darüber hinaus baten Sie um Veröffentlichung Ihrer Petition; die Prüfung der Voraussetzun-
    gen hierfür war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat der
    Petitionsausschuss in seiner 36. Sitzung am 22. September 2015 von der Veröffentlichung
    Ihrer Legislativeingabe Kenntnis genommen. Die Mitzeichnungsfrist Ihrer öffentlichen Petiti-
    on, in der 667 weitere Personen mitzeichneten, endete am 10. September 2015.

    Der Petitionsausschuss... enemmän

Väittely

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