Region: Heidelberg
Bild der Petition Änderung des kommunalen Parteigesetzes für den Vorgang des Parteienwechsel (siehe Butt;Heidelberg)

Änderung des kommunalen Parteigesetzes für den Vorgang des Parteienwechsel (siehe Butt;Heidelberg)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg
46 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

46 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit der Petition streben die Unterzeichner eine Überarbeitung des Parteigesetzes in puncto Parteienwechsel nach einer vollzogenen Kommunalwahl an. Kandidaten einer Partei (und vor allem Spitzenkandidaten) dürfen nicht in Ihrer ersten Legislatur die Partei wechseln und somit das Mandat an eine andere Partei übergeben

Begründung

Der Fall Butt hat im Heidelberger Gemeinderat gezeigt, dass das Parteigesetz im Gemeinderat geändert werden muss. Der spontane Wechsel von einer Liste und die Mitnahme seines Mandates zu eine anderen Liste ist ein Vorgang der vom Gesetzt her Verboten oder beschränkt werden muss. Die Direktwahl sollte nicht missbraucht werden dürfen um dem Mandats tragenden oder der Liste Vorteile zu verschafft.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Im Gemeinderat sollten die Sitze der Parteien im Verhältnis zu ihrem Anteil an Wählerstimmen vergeben sein, sonst bräuchten wir keine Parteien! Bei Parteiwechsel sollte das Mandat, wie bei sonstigem Ausscheiden, an den Nachrücker der gleichen Partei übergeben werden. Andernfalls repräsentiert die Zusammensetzung des Gemeinderats nicht mehr die Anzahl an Wählerstimmen. Gleiches gilt für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen.

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