Im Gemeinderat sollten die Sitze der Parteien im Verhältnis zu ihrem Anteil an Wählerstimmen vergeben sein, sonst bräuchten wir keine Parteien! Bei Parteiwechsel sollte das Mandat, wie bei sonstigem Ausscheiden, an den Nachrücker der gleichen Partei übergeben werden. Andernfalls repräsentiert die Zusammensetzung des Gemeinderats nicht mehr die Anzahl an Wählerstimmen. Gleiches gilt für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen.
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