Änderung des Landeswassergesetzes; Privatisierung der Wasserversorgung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
36 Unterstützende 36 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

36 Unterstützende 36 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte / Beschwerde erreichen?

Ich möchte erreichen, dass die Wasserversorgung uneingeschränkt den kommunalen Wasserversorgungsunternehmen vorbehalten bleibt. Des Weiteren möchte ich durch entsprechende Gesetzgebung verbieten, dass die Wasserversorgung in keinem Fall privatisiert werden kann. Konkret möchte ich eine Legislativeingabe einreichen.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde / Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

Landtag Rheinland-Pfalz

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz / eine Vorschrift geändert / ergänzt werden? Wenn ja, welche(s

§ 46 a) des Landeswassergesetzes regelt die Übertragung der Durchführung der Wasserversorgung sowie Veräußerung oder Überlassung von Wasserversorgungseinrichtungen auf private Dritte. Nach meiner Überzeugung muss das rheinland-pfälzische Landeswassergesetz im Allgemeinen und der § 46 a) im Besonderen geändert bzw. abgeschafft werden.

Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte / Beschwerde

Ich nehme die bereits von anderen Institutionen geäußerte Position ein, die die Wasserversorgung als Grundrecht definiert. Davon ausgehend leite ich ab, dass die Wasserversorgung an sich staatliche und hoheitliche Aufgabe sein muss. Eine Privatisierung der Wasserversorgung möchte ich für die Zukunft ohne Ausnahme ausschließen. Soweit die EU offensichtlich die Schaffung von Vergaberichtlinien plant, die im Falle einer Privatisierung der Wasserversorgung zu berücksichtigen sind, ist mir bewusst, dass dies nicht Gegenstand meiner Legislativeingabe beim Petitionsausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz sein kann.

Link zur Petition

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herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • „…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie eine Änderung des Landeswasserge-
    setzes begehren. Im Einzelnen wünschen Sie die Abschaffung der Möglichkeit zur Privatisie-
    rung der Wasserversorgung.

    Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeich-
    nungsfrist, in der weitere 36 Personen mitzeichneten, endete am 25. April 2013.

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 18. Sitzung am 28. Mai 2013 über Ihre Legislativeinga-
    be beraten und den Beschluss gefasst, Ihrem Anliegen abzuhelfen.

    Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehen-
    den Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständig Ministerium
    für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,... weiter

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