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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Deutsche Bundestag möge eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschließen, so daß bei der Einbürgerung die Zeiten eines Aufenthalts in Deutschland unter falscher Identität nicht mehr auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.
Perustelut
Die Einbürgerung führt zur Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Aufnahme in das deutsche Staatsvolk. Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist hierbei die Aufenthaltsdauer von in der Regel acht Jahren. Aktuell werden dafür die Aufenthaltszeiten berücksichtigt, in den der Ausländer bei seiner Identität gelogen hat und daher als Lügner in Deutschland lebte. Solche Zeiten anzunehmen, daß sich gesetzestreu in Deutschland aufgehalten wurde, ist jedoch denklogisch falsch. Durch den Betrug bei der Identität wurde sich nicht gesetzestreu verhalten. Daher sollen diese Zeiten auch nicht berücksichtigt werden.
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 2.2.2023
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