Änderung/Ergänzung von Regelungen im Bauvertragsrecht zum Schutz für private Bauherrn

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird gefordert, dass alle privaten Bauherren im Zuge von schlüsselfertigem oder teilschlüsselfertigem Wohnungsbau mit Bauträgern, Generalunter- und /oder Übernehmern sowie mit sämtlich am Bau beteiligten Unternehmen bei Einzelgewerkvergabe während der gesamten Bauzeit mittels geeigneter Bürgschaft oder durch eine Vertrags- oder Leistungserfüllungsversicherung über die Gesamtauftragssumme gegen Überzahlung und /oder Insolvenz des Auftragsnehmers geschützt werden.

Begründung

#Tatort Bauvertrag. Viele private Bauherren schließen mit Bauträgern oder Generalunter- und/oder Generalübernehmern sowie andere Baubeteiligte Bauverträge – zum Teil auch Bauträgerverträge – ab. In diesen Bauverträgen werden in aller Regel Zahlungspläne geregelt und vereinbart.Diese vertraglich vereinbarten Zahlungspläne und Höhe der Abschlagszahlungen führen aber dazu, dass bereits nach dem 1. oder 2. Abschlag eine Überzahlung für das Bauvorhaben besteht und so die privaten Bauherren, die eigentlichen Leistungen des Auftragnehmers – obwohl noch gar nicht erbracht - vorfinanzieren.Der private Bauherr ist nicht gegen drohende Insolvenz des Unternehmens während der Bauphase geschützt und im Falle einer Insolvenz sind in aller Regel die geleisteten Zahlungen im Zuge der Insolvenz verloren.Das stellt eine unbillige Härte für die Bauherren dar.Zurück bleiben private Bauherren, die nicht nur eine nicht fertige und/oder mangelhafte Leistung übernehmen müssen, sondern auch noch zu viel Geld für diese Leistungen gezahlt haben.Es droht auch bei den privaten Bauherren Zahlungsschwierigkeiten bzw. Doppelzahlung und/oder Nachfinanzierung oder Verlust der Immobilie bis hin zur Privatinsolvenz.Hierzu soll der Bundestag das Bauvertragsrecht für privaten Bauherrn ändern und ergänzen.

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