Kraj : Nemecko

Änderung und Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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Mit der Petition wird folgende Änderung und Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes gefordert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt, gleichwertig und gleichwürdig. Der Staat fördert und fordert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung, Gleichwertigkeit und Gleichwürdigkeit von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Dôvody

In den letzten Jahrhundert wurde viel für die Gleichheit von Mann und Frau gekämpft. Es wurde viel erreicht, beispielsweise wurde die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Grundgesetz verankert. Aber dieser Gesetzestext reicht nicht mehr aus. Frauen haben die Gleichheit noch nicht erreicht. Im Gegenteil, sie werden oft benachteiligt und sie haben nicht per Gesetz den gleichen Wert oder die gleiche Würde. Daher bitte ich sie, im Gesetz erstens, die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit zu benennen. Und zweitens, dies nicht nur zu fördern, sondern auch zu fordern. Um dies an einem Bespiel deutich zu machen: Im alten Rom hatte die vollwertigen Bürger das römische Bürgerrecht. "Der freigelassene Sklave (servus) im Alten Rom hieß lateinisch libertus nach seiner Freilassung (manumissio). Der Freigelassene stand weiter in einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinem früheren Herrn, ... er war sein Klient und musste gewisse Dienste leisten, ..., ansonsten konnte die Freilassung widerrufen werden (revocatio in servitutem). .. …... Freigelassene ...durften aber keine politischen oder militärischen Ämter ausüben und keine Frauen oder Männer aus dem Senatorenstand heiraten. Diesbezüglich war ihr Status dem der peregrini (freie Menschen ohne römisches Bürgerrecht) vergleichbar. In der zweiten, spätestens dritten Generation wurden Freigelassene gleichberechtigte Bürger. " (wikipedia, Stand: 25.11.2019 um 15.00 Uhr) Der freigelassene Sklave war nicht frei, aber er war gleichberechtigt. Erst in späterer Generation wurde der gleiche Wert durch das römische Bürgerrecht anerkannt. Jetzt ist es wichtig, gerade in Zeiten von "metoo" den Frauen den gleichen Wert und die gleiche Würde per Gesetz anzuerkennen. Gesetzlich gedeckt ist das ganze mit Verweis auf Artikel 1, Absatz 1 Grundgesetz.

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