Region: Germany

Änderung von § 201 Abs. 2 und Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren)

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Launched 2020
  2. Collection finished
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  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die Änderung des § 201 Abs. 2 und Abs. 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes (Zuständigkeit für die Entschädigungsklage, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über den Rechtschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren) beschließen möge.

Reason

Das Gesetz wurde zum Schutz für die Bürger erstellt, um diese bei überlangen Gerichtsverfahren zumindest minimal zu entschädigen. Da die Entschädigung 1.200 € pro Jahr beträgt, wird ein Streitwert von 5.000 € wohl weniger häufig erreicht. Auch sind die Gründe, die zu einer Verzögerung führten, für die spätere Entscheidung nicht relevant, sondern ausschließlich die Dauer des Verfahrens.Die Notwendigkeit des Anwaltszwangs (Abs.2) in solchen Verfahren ist somit nicht erkennbar und der diesbezügliche Absatz müsste entsprechend geändert werden. Aufgrund der Höhe der Streitsummen liegt die Zuständigkeit in der Regel bei den Amtsgerichten.Gesetzliche Festlegungen, dass der Streitwert nach billigem Ermessen festgelegt werden kann (Abs. 4) und für den Bürger dadurch nicht vorher abschätzbar ist, erzeugen Unsicherheiten bei den Bürgern, die nicht notwendig sind: Es handelt sich um einen simplen Verwaltungsakt, der mit einer festen Kostenpauschale zur Berechnung der Gerichtskosten von vielleicht 100 € erledigt sein sollte. Bitte heben Sie deshalb den Anwaltszwang auf und deckeln Sie den Streitwert sinnvoll und angemessen.

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Petition details

Petition started: 04/06/2020
Petition ends: 05/29/2020
Region: Germany
Topic:

News

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