Regione: Germania

Änderung von § 78b der Zivilprozessordnung (Notanwalt)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Supporto 12 in Germania

La petizione è conclusa

12 Supporto 12 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2020
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im § 78b Zivilprozessordnung festgelegt wird, wie viele Anwälte vom Bürger angeschrieben werden müssen.

Motivazioni:

§ 78 b Notanwalt(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.(2) Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Der jetzige Text ermöglicht es dem Gericht, frei nach seinem natürlichen Rechtsempfinden zu entscheiden. Reichen 10 Anwälte, die von der Rechtsanwaltskammer vorgeschlagen werden, oder muss der Bürger 523 Anwälte anschreiben?Um diese Unsicherheit für den Bürger zu beseitigen, möge der Deutsche Bundestag im § 78 b ZPO eine verbindliche, maximale notwendige Anzahl von anzuschreibenden Anwälten angeben.

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