Änderung von § 78b der Zivilprozessordnung (Notanwalt)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im § 78b Zivilprozessordnung festgelegt wird, wie viele Anwälte vom Bürger angeschrieben werden müssen.

Begründung

§ 78 b Notanwalt(1) Insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, hat das Prozessgericht einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.(2) Gegen den Beschluss, durch den die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt wird, findet die sofortige Beschwerde statt. Der jetzige Text ermöglicht es dem Gericht, frei nach seinem natürlichen Rechtsempfinden zu entscheiden. Reichen 10 Anwälte, die von der Rechtsanwaltskammer vorgeschlagen werden, oder muss der Bürger 523 Anwälte anschreiben?Um diese Unsicherheit für den Bürger zu beseitigen, möge der Deutsche Bundestag im § 78 b ZPO eine verbindliche, maximale notwendige Anzahl von anzuschreibenden Anwälten angeben.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern