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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Es wird eine Erweiterung des Krankentransportscheins im Saarland für KTW und Taxen gefordert, damit Fahrten per Transportmittel nicht nur für stationäre oder ambulante Fahrten in das Krankenhaus mit Vorliegen einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung oder unter Vorlage der Merkzeichen bei der Krankenkasse möglich sind. Es sollen Krankentransportscheine auch für ambulante Fahrten mit den o. g. Vorgaben vom Patient zum Arzt gelten. So wie es schon in Nordrhein-Westfalen seit Jahren üblich ist.
Perustelut
Menschen, die eine chronischen Erkrankung haben oder ein Merkzeichen besitzen, haben auch nach Art. 2 Abs. 2 GG das Recht auf eine gesetzliche Grundversorgung. Die Ärzte im Saarland machen leider in der realen Praxis sehr selten oder überhaupt keine notwendigen Hausbesuche, obwohl sie notwendig sind, leider. Bei vielen Ärzten oder Fachärzten kann eine ambulante Behandlung im häuslichen Umfeld des Patienten nicht stattfinden, denn das örtliche Krankenhaus ist nur für aktute Erkrankungen zuständig Jedoch sind Menschen mit einer schweren chronischen Erkrankung oder einem Merkzeichen im Saarland verpflichtet, die Fahrten zum Hausarzt von ihrem eigenen geringen Einkommen selbst zu beschreiten, obwohl sie eine Erkrankung oder ein Merkzeichen vorweisen können. Es werden dadurch die Transportscheine von Krankenkassen als Ärzten abgelehnt.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
06.07.2020
Vetoomus päättyy:
28.01.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 12.5.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan