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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, den § 111 des Aktiengesetzes (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats) wie folgt zu ergänzen: Für Aktiengesellschaften, die das Versicherungsgeschäft und das Bankengeschäft betreiben, ist ein für Barrierefreiheit zuständiges Mitglied des Aufsichtsrats zu benennen, das die Interessen der Aktionäre nach der Förderung barrierefreier Produkte und Services fördert und dem Vorstand Weisung erteilt, diese umzusetzen
Perustelut
Mangelnde Barrierefreiheit bei Produkten und Services großer Deutscher Aktiengesellschaften schränken die Ertragsfreiheit von Menschen mit Behinderungen massiv ein und führen dazu, dass erhebliche soziale und wirtschaftliche Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Das mit der Barrierefreiheit zu benennende Aufsichtsratsmitglied würde konkrete Mängel in diesem Bereich beseitigen und so das wirtschaftliche Interesse der Aktionäre nach barrierefreien Produkten und Services der Gesellschaft wahrnehmen und dem Vorstand konkrete Weisungen erteilen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
20.03.2019
Vetoomus päättyy:
06.05.2019
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 8.2.2020
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