rozprava
Art 13 (4) GG "Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen." Oder zählen auch ausländische Gerichte, die im Geheimen tagen?
Die Petition hat nicht nur formale Mängel, sie ist auch inhaltlich zu dürftig. Wissen die Unterzeichner eigentlich, wer die "Amtsenthebung eines Ministers" vorzunehmen hätte? (Ich auch nicht.) Der ganze Petitionstext hat kaum mehr Gewicht als die Aussage "Ich kann den Herrn Minister Friedrich nicht mehr ertragen". Und ehrlicher wäre "Ich kann diese Regierung nicht mehr ertragen". Eine Petition erfordert etwas mehr Gehalt als die Meinungsbeiträge in einer Internet-Meckerecke.