Περιοχή: Γερμανία

An- und/oder Umsiedlung von Bundesbehörden vorzugsweise im Beitrittsgebiet

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Υποστηρικτικό 8 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

8 Υποστηρικτικό 8 σε Γερμανία

Η διαδικασία του ψηφίσματος ολοκληρώθηκε.

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, die zukünftige An- und/oder Umsiedlung im Inland von Bundesbehörden und alle dem Bund (auch) zuzurechnenden Einrichtungen, sonstigen Stellen und Betrieben gefordert, eine solche örtliche Etablierung vorbehaltlich von ordnungsgemäß begründeten oder sich als unbedingt notwendig erweisenden Ausnahmen vorrangig im Beitrittsgebiet vorzunehmen.

Αιτιολόγηση

Das Beitrittsgebiet hat hierbei ein deutliches Defizit zweifellos aufzuweisen, was unbedingt auszugleichen ist. Auch im Beitrittsgebiet gibt es sicherlich Kommunen in Regionen, die die Voraussetzungen einer anstehenden örtlichen Etablierung solcher Behörden, Einrichtungen, sonstigen Stellen oder Betrieben dafür erfüllen können. Ist dies noch nicht vollständig gegeben, sollten die infrage kommenden Kommunen dazu alsbald umfassend befähigt werden. Erst wenn eine im Bezug auf das übrige Bundesgebiet proportionale Verteilung nahezu eingetreten ist, sollte es dann wieder zu einem offenen und fairen Wettbewerb unter allen dazu befähigten deutschen Kommunen kommen. Dem sollte ein vorheriger Ausgleich einer Unterrepräsentanz in den Regionen des übrigen Bundesgebiets innerhalb dieses Gebiets nicht entgegenstehen, soweit nachweislich auch dort besagte Defizite ungerechtfertigter Weise noch bestehen. Als dem Bund (auch) zuzurechnenden Einrichtungen, sonstigen Stellen und Betrieben sollten unter Ausschluss von über- und zwischenstaatlichen Einrichtungen alle diejenigen Personenvereinigungen, Körperschaften, Vermögensmassen und sonstigen Organisationen einschließlich aller Untereinheiten oder (selbständigen) Gliederungen gelten, an denen der Bund direkt oder mittelbar zu einem bestimmten Prozentsatz beteiligt ist oder sie zu einem bestimmten auch unterschiedlichen Prozentsatz bezuschusst oder fördert bzw. dieses schon getan hat oder in der Vorbereitungs- bzw. Gründungsphase im Begriff ist, zu tun.

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