157 Podpisi
Peticija je bila zavrnjena
To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija je naslovljena na: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die sogenannte Mütterrente nicht auf öffentliche Leistungen wie Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites bzw. Zwölftes Buch und Wohngeld als Einkommen angerechnet wird.
razlog
Die sog. Mütterrente wird bei Rentenzahlungen gewährt für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Ziel ist der Ausgleich von Anrechnungsjahren bei später geborenen Kindern (1 Jahr, danach 3 Jahre).Die Berechnungsgrundlage sind Beitragspunkte. Real erhöht das die Rente von Müttern oder Vätern, die Kinder hatten, um ca. 25 € monatlich pro Kind.Bei geringen Renten ist das ein beachtlicher Betrag. Vor allem für Mütter, die wegen der Kinder keine oder nur geringe Beiträge in die RV einzahlen konnten. Die Mütterrente erhalten alle Rentenbezieher unabhängig von der Rentenhöhe. Leute mit auskömmlichen Renten erhalten diese als willkommene Erhöhung. Für RentnerInnen, die auf Grundsicherung (auch Wohngeld) aufstocken müssen, wirkt es sich nicht aus.Es ist sozial unverträglich und ungerecht, dass diese teilweise steuerfinanzierte Zusatzleistung angerechnet wird bei der Grundsicherung (Sozialhilfe im Alter und Erwerbsminderung) und anderen öffentlichen Leistungen.Gleiches gilt für das KINDERGELD. Das erhalten alle Eltern unabhängig vom Einkommen. Nur bei den Ärmsten wird es als anrechenbarer Einkommensteil behandelt und abgezogen.
Povezava do peticije
Listek za trganje s kodo QR
Prenesi (PDF)Informacije o peticiji
Peticija se je začela:
21. 01. 2018
Konec peticije:
29. 03. 2018
Regiji:
Nemčija
kategorijo:
novice
-
Pet 3-19-11-8214-002963 Anerkennung von Zeiten der
Kindererziehung in der gesetzlichen
Rentenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die sogenannte Mütterrente nicht auf
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet wird.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass die sogenannte
Mütterrente alle Rentenbezieher mit geborenen Kindern unabhängig von ihrer
Rentenhöhe erhielten. Insbesondere für Rentner/innen, die zusätzlich zur Rente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung Grundsicherung im... naprej