Piirkond : Gaildorf
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Vähemuste kaitse

Anerkennung von zu Hause durchgeführten Schnelltests zum Besuch der Kindertageseinrichtungen

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Petitsioon on adresseeritud
Bürgermeister Frank Zimmermann
292 Toetav 210 sees Gaildorf

Petitsioon on edule kaasa aidanud

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Petitsioon on edule kaasa aidanud

  1. Algatatud 2021
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Petitsioon õnnestus!

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

Sie haben verfügt, dass zum Besuch der Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Gaildorf ein negativer Sars-CoV-2 Test vorliegen muss.

Die Regelung sieht vor, dass regelmäßig 2x die Woche Sars-CoV-2 Testungen durchgeführt werden. Dazu soll der sog. "Testbus" zum Einsatz kommen. Dabei werden die Kinder -durch medizinisches Fachpersonal angeleitet- die Tests an sich selbst, in der Gruppe, im Freien, zu tätigen.

Um die Kindertageseinrichtung zu besuchen muss dieser Test verbindlich durchgeführt werden.

Alternativ kann ein Nachweis über eine Negativtestung durch ein kommunales Testzentrum eingereicht werden. Die kommunalen Testzentren verweigern inzwischen jedoch die Testung von Kindern unter sechs Jahren.

Ein zu Hause durchgeführter Test (bei Kindern z.B. durch die Eltern) wird von der Stadt Gaildorf nicht anerkannt (im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen wie z.B. Stuttgart, Tübingen, etc.).

Ich fordere hiermit die Stadt Gaildorf auf, auf Wunsch auch eine Testung zu Hause zu ermöglichen (kostenlose Bereitstellung der Tests) und diese zum Besuch der Kindertageseinrichtung anzuerkennen.

Selgitus

Die Verantwortung der Testung auf die Erzieher/-innen nicht zu übertragen ist absolut richtig (das ist nicht ihre Aufgabe). Auch, dass eine „Teststation“ vor dem Betreten des Kindergartens eingerichtet wird, halte ich -wie Sie- organisatorisch und logistisch für nicht möglich. Und vor allem ist die Situation für die Kinder völlig inakzeptabel.

Jedoch sollte jedem klar sein, dass es mehr Einfühlungsvermögen benötigt ein kleines Kind zu testen, als z.B. einen Abiturienten.

Die Eltern können am besten beurteilen, ob ihr Kind dem Testbus-Prozedere "gewachsen" ist oder ob zum Kindeswohl eine Testung zu Hause angebracht ist.

Ein großer Vorteil dabei ist, dass ein zu Hause positiv getestetes Kind erst überhaupt nicht in die Einrichtung kommt. Damit sind Kinder wie Erzieher/-innen viel effektiver geschützt, als wenn die Kinder erst x Stunden ungetestet zusammen spielen.

Für nicht zu Hause getestete kann weiterhin der Testbus genutzt werden. Dabei wären die Testgruppen dann kleiner und somit das Prozedere schneller durchgeführt.

Über den Einsatz von Schnelltests selbst kann man sicherlich diskutieren. Jedoch wenn diese bei kleinen Kindern schon angeordnet werden, dann aber bitte im geschützten Raum zu Hause (wenn gewünscht)!

Vertrauen Sie den Eltern!

Täname Teid toetuse eest

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uudised

  • Lieber Unterstützer*innen,

    nach Einreichung meiner „Bürgerfrage“ wurde ich heute direkt von der Stadtverwaltung angerufen. Dabei wurde ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Stadt Gaildorf die Allgemeinverfügung unverändert umsetzen wird.

    Dies bedeutet, dass die Testung der Kinder auch zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchgeführt werden kann (entsprechende Test-Kits wird man von der Einrichtung erhalten). Die Einrichtungen selbst, werden die Eltern darüber noch entsprechend offiziell informieren.

    Dabei möchte ich auch nochmal herausstellen, dass die 2x wöchentliche „indirekte Testplicht“ in der Allgemeinverfügung als verhältnismäßig angesehen wird, gerade weil die Testung zu Hause möglich ist!

    [...]„Die Maßnahme ist... Edasi

  • Lieber Unterstützer*innen,

    die Stadt Gaildorf hat sich immer noch nicht zur Übergabemodalität der Petition geäußert.

    Heute hat das Landratsamt Schwäbisch Hall jedoch eine neue „Allgemeinverfügung Tests Kindertageseinrichtungen“ herausgegeben (gültig ab 29.04.2021).

    www.lrasha.de/publishNews/redirect.php?id2=9543&id=1940-1619537815-0.pdf

    Die relevantesten Passagen für uns daraus:

    1. Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen
    […]Kinder, welche in den unter Ziffer 1 genannten Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen; Tagespflege für Kinder) betreut werden, haben mindestens zweimal pro Woche einen aktuellen negativen COVID-19 Test beim Betreten der Einrichtung vorzulegen[…]

    2. Zu Hause durch die Erziehungsberechtigten durchzuführen
    […]Die... Edasi

  • Liebe Unterstützer*innen,

    die Petition hat zum Ende der 7-tägigen Zeichnungsfrist 291 Unterschriften erhalten (über 200 davon von Gaildorfern*innen). Vielen Dank für die tolle Unterstützung innerhalb der kurzen Zeit. Auch einen großen Dank an die die zahlreichen Unterstützer außerhalb von Gaildorf, dies gibt der Petition nochmals mehr Nachdruck.

    Das Quorum von 330 Gaildorfer Unterzeichner*innen wurde jedoch verfehlt. Somit wird von der Plattform openPetition keine automatische Stellungnahme der Stadt eingefordert.

    Aus meiner Sicht hat die Petition aber ein starkes Mandat (50% der Unterzeichner*innen sind davon selbst betroffen)! Daher habe ich heute den Bürgermeister Frank Zimmermann per Mail (die Gemeinderatsmitglieder in Kopie) über den... Edasi

arutelu

Verhältnismäßigkeit! Für Betriebe wird jetzt eine Test*angebots*pflicht eingeführt („Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen geht es nicht, Beschäftigte zum Test zu zwingen“). Ein positives Testergebnis muss dem Arbeitgeber dabei auch überhaupt nicht gemeldet werden („Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem Arbeitgeber noch seinen Kollegen*innen Auskunft über seine Krankheiten geben“)! Wie sieht es hier nun mit dem Verhältnis der Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem der Kinder aus?! Das kann nämlich nur gewahrt werden, wenn der Test zu Hause durchgeführt wird!

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd