Რეგიონი: Ბრემენი
 

Anmeldung zum Weltdokument- und Weltkulturerbe

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Დაიწყო 2010
  2. Კოლექცია დასრულდა
  3. Წარდგენილია
  4. Დიალოგი
  5. Დასრულებულია

ეს არის ონლაინ პეტიცია der Bremischen Bürgerschaft.

პეტიცია მიმართულია: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, die Bilder von Paula Modersohn Becker sollten als Weltdokomentenerbe angemeldet - 2 Der Freimarkt in Bremen als inmatrielles Kulturerbe der UNESCO Mit freundlichen Grüssen Michael Ensslen

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ინფორმაცია პეტიციის შესახებ

პეტიცია დაიწყო: 06.01.2010
კოლექცია მთავრდება: 18.02.2010
Რეგიონი: Ბრემენი
კატეგორია:  

სიახლეები

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 17. August 2010

    Gegenstand:
    Anmeldung zum Welterbe

    Begründung:
    Der Petent regt an, die Bilder von Paula Modersohn-Becker für das Weltdokumentenerbe
    zu benennen und den Freimarkt als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anzumelden.
    Diese Petition wird von zwei Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Kultur eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Das Memory of the World Programm der UNESCO ist auf die Erhaltung und die Sicherung
    des Zugangs zum Dokumentenerbe der Menschheit gerichtet. Geschützt werden sollen
    Schlüsseldokumente der Entwicklung der Weltkulturen. Das sind vor allem
    Schriftdokumente jeder Art, aber auch Karten, Zeichnungen, Fotos sowie Bild- und
    Tonträger. Werke der bildenden Kunst, wie beispielsweise Gemälde,
    Gemäldesammlungen oder das Gesamtwerk einzelner Künstler sind ausdrücklich nicht
    Gegenstand des Memory of the World Programms. Deshalb kann der Petitionsausschuss
    die Anregung des Petenten, die Bilder von Paula Moderson-Becker für das
    Weltdokumentenerbe zu nominieren nicht unterstützen.

    Auch die Anregung, den Bremer Freimarkt als immaterielles Kulturerbe der UNESCO
    anzumelden, unterstützt der Petitionsausschuss nicht. Der Freimarkt ist ein überregional
    bedeutendes Volksfest. Er hebt sich aber weder von seiner historischen Herkunft noch in
    seinen späteren kulturellen Ausformungen von anderen Jahrmärkten ab. Vor diesem
    Hintergrund erscheint er im Vergleich zu anderen Volksfesten nicht besonders
    schützenswert.

    Darüber hinaus spricht gegen eine Anmeldung des Freimarkts als immaterielles
    Kulturerbe, dass nur sehr spezifische Formen des kulturellen Erbes der Menschheit
    eintragungsfähig sind. Darunter fallen beispielsweise bestimmte Lied- und Sprachformen,
    Praktiken, Rituale, Kultur- und Handwerkstechniken, vor allem wenn sie in ihrem Bestand
    bedroht sind. Diese Kriterien erfüllt der Freimarkt offensichtlich nicht.

    Begründung (PDF)

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