Anmeldung zum Weltdokument- und Weltkulturerbe

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

2 Unterstützende 2 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

17.08.2010, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) vom 17. August 2010

Gegenstand:
Anmeldung zum Welterbe

Begründung:
Der Petent regt an, die Bilder von Paula Modersohn-Becker für das Weltdokumentenerbe
zu benennen und den Freimarkt als immaterielles Kulturerbe der UNESCO anzumelden.
Diese Petition wird von zwei Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Kultur eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Das Memory of the World Programm der UNESCO ist auf die Erhaltung und die Sicherung
des Zugangs zum Dokumentenerbe der Menschheit gerichtet. Geschützt werden sollen
Schlüsseldokumente der Entwicklung der Weltkulturen. Das sind vor allem
Schriftdokumente jeder Art, aber auch Karten, Zeichnungen, Fotos sowie Bild- und
Tonträger. Werke der bildenden Kunst, wie beispielsweise Gemälde,
Gemäldesammlungen oder das Gesamtwerk einzelner Künstler sind ausdrücklich nicht
Gegenstand des Memory of the World Programms. Deshalb kann der Petitionsausschuss
die Anregung des Petenten, die Bilder von Paula Moderson-Becker für das
Weltdokumentenerbe zu nominieren nicht unterstützen.

Auch die Anregung, den Bremer Freimarkt als immaterielles Kulturerbe der UNESCO
anzumelden, unterstützt der Petitionsausschuss nicht. Der Freimarkt ist ein überregional
bedeutendes Volksfest. Er hebt sich aber weder von seiner historischen Herkunft noch in
seinen späteren kulturellen Ausformungen von anderen Jahrmärkten ab. Vor diesem
Hintergrund erscheint er im Vergleich zu anderen Volksfesten nicht besonders
schützenswert.

Darüber hinaus spricht gegen eine Anmeldung des Freimarkts als immaterielles
Kulturerbe, dass nur sehr spezifische Formen des kulturellen Erbes der Menschheit
eintragungsfähig sind. Darunter fallen beispielsweise bestimmte Lied- und Sprachformen,
Praktiken, Rituale, Kultur- und Handwerkstechniken, vor allem wenn sie in ihrem Bestand
bedroht sind. Diese Kriterien erfüllt der Freimarkt offensichtlich nicht.

Begründung (PDF)


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