Streek: Schwaben (Bayern)
Beeld van die petisie Anpassung des Steuerrechts: Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

Anpassung des Steuerrechts: Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

Versoeker nie publiek nie
Die petisie is gerig aan
Finanzminister

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Die petisie is deur die applikant teruggetrek

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  1. Begin 2016
  2. Versameling voltooi
  3. Ingedien
  4. Dialoog
  5. Misluk

Die petisie is gerig aan: Finanzminister

Änderung der Steuergesetzgebung zu Gunsten des Mittelstandes und somit den Trägern unseres Staates

Rede

Gemäß dem geltenden Steuerrecht ist nur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wer Steuereinnahmen aus Selbstständiger Arbeit oder einen Freibetrag eingetragen hat oder in den Steuerklasse III/V veranlagt wird. Steuerzahler in III, IV, I sind nicht verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung. Hier verstösst das Steuerrecht gegen das Grundgesetz: Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Anpassung des Steuerrechts ist zwingend erforderlich.

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Inligting oor die petisie

Petisie begin: 2016-08-26
Versameling eindig: 2016-10-25
Streek: Schwaben (Bayern)
kategorie: Stuur

Geen PRO-argument nog nie.

Die Rechtsgrundlage für die Nichtveranlagung findet sich in §46 EStG und beschreibt, stark vereinfacht, dass man keine ESt-Erklärung abzugeben hat, wenn ohnehin mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist. Welchen Vorteil sollte es haben, wenn nun jeder doch abgeben müsste? Nur damit sich "die Anderen" auch mit der Bürokratie rumschlagen müssen und die Finanzverwaltung mehr Arbeit bekommt?

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