Regija: Njemačka

Anpassung von § 28b Abs. 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Peticija je upućena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
26 26 u Njemačka

Zbirka završena

26 26 u Njemačka

Zbirka završena

  1. Pokrenut 2021
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog s primateljem
  5. Odluka

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

Prosljeđivanje

Mit der Petition wird gefordert, § 28b Absatz 4, Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes anzupassen, sodass Arbeitgeber auch denjenigen Beschäftigten ein Teil-Homeoffice anzubieten haben, die ihre Beschäftigung nur teilweise im Homeoffice verrichten können.

Obrazloženje

Homeofficepflicht nachbessernNach § 28b Abs. 4 Satz 1 Infektionsschutzgesetz gilt wörtlich: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“Diese Regelung ist auslegungsfähig und missverständlich und könnte dahin verstanden werden, dass Beschäftigte, deren Tätigkeit nicht in vollem Umfang Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeit ist („Mischtätigkeit“), von der Homeoffice-Regelung bereits ganz ausgenommen werden.Das wird dem Anliegen eines möglichst weitgehenden und wirkungsvollen Infektionsschutzes nicht gerecht.Oft ist in den Fällen solcher „Mischtätigkeiten“ zusammenhängende Büroarbeit tageweise möglich, die dann auch an einzelnen Tagen im Home-Office ausgeübt werden könnte (Beispiel: IT-Systemadministrator).

Link na peticiju

Slika s QR kodom

Listić za odvajanje s QR kodom

Preuzimanje (PDF)

Još nema argumenata za.

Još nema argumenata protiv.

Pomoć jačanju građanske participacije. Želimo da vaše zabrinutosti budu saslušane dok ne postanete neovisni.

Podržite