Anpassung von § 28b Abs. 4 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

청원인
청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

26 서명

컬렉션 완료

26 서명

컬렉션 완료

  1. 시작됨 2021
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 수신자와의 대화
  5. 결정

이는 온라인 청원 des Deutschen Bundestags입니다.

전송

청원서는 다음 주소로 보내주시기 바랍니다. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 28b Absatz 4, Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes anzupassen, sodass Arbeitgeber auch denjenigen Beschäftigten ein Teil-Homeoffice anzubieten haben, die ihre Beschäftigung nur teilweise im Homeoffice verrichten können.

이유

Homeofficepflicht nachbessernNach § 28b Abs. 4 Satz 1 Infektionsschutzgesetz gilt wörtlich: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“Diese Regelung ist auslegungsfähig und missverständlich und könnte dahin verstanden werden, dass Beschäftigte, deren Tätigkeit nicht in vollem Umfang Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeit ist („Mischtätigkeit“), von der Homeoffice-Regelung bereits ganz ausgenommen werden.Das wird dem Anliegen eines möglichst weitgehenden und wirkungsvollen Infektionsschutzes nicht gerecht.Oft ist in den Fällen solcher „Mischtätigkeiten“ zusammenhängende Büroarbeit tageweise möglich, die dann auch an einzelnen Tagen im Home-Office ausgeübt werden könnte (Beispiel: IT-Systemadministrator).

청원 공유

QR 코드가 있는 이미지

QR 코드가 있는 떼어낼 수 있는 영수증

다운로드 (PDF)

청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2021. 12. 07.
수집 종료: 2022. 01. 14.
지역: Deutschland
범주:  

시민 참여 강화에 동참해 주세요. 우리는 독립성을 유지하면서도 여러분의 우려를 경청하고 싶습니다.

지금 홍보하세요