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Der Bundestag soll den § 5 Künstlersozialversicherungsgesetz anpassen. Die Versicherungspflicht darf nicht enden, wenn Künstler mehr als nur geringfügige Nebeneinkünfte aus selbständiger nicht künstlerischer Tätigkeit erzielen, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt.
Gerekçe
Diese Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch. Besonders zu der Zeit der Pandemie, aber auch grundsätzlich. Viele sind darauf angewiesen, zusätzlich Geld zu verdienen. Für Künstler, die ja ihre freiberufliche Tätigkeit nicht einstellen, sind Honorarjobs wichtig und oft die einzige Möglichkeit. Außerdem entsprechen diese Jobs oft dem Berufsbild. Für den Versicherten bleibt dann nur die private Krankenversicherung, die sich viele trotzdem nicht leisten können, weil ein viel zu hohes Grundeinkommen vorausgesetzt wird. Das zwingt die Künstler dann unverschuldet in die Sozialsysteme.
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
01.02.2021
Dilekçe biter:
20.03.2021
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.