36 allkirjad
Petitsioon viidi lõpule
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsvorschuss nicht oder nur teilweise beim Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Selgitus
Begründung:Der Unterhaltsvorschuss dient den Bedürfnissen des Kindes und darf daher nicht als Einkommen angerechnet werden. Beispiel: Ab dem 12. Lebensjahr bekommt ein Kind (das alleinerziehende Elternteil) ca. 90 Euro mehr Unterhaltsvorschuss. Dieser wird komplett (so wie der bisherige Unterhaltsvorschuss auch) angerechnet auf das ALG2, so dass das Kind (das alleinerziehende Elternteil) 0,0 von diesen Mehrleistungen hat.Wozu dient eigentlich diese Erhöhung? Eigentlich dazu, höhere Kosten, die auch bedingt durch das höhere Alter des Kindes entstehen, abzudecken.Fazit: Auch ein Kind, welches in einem durch ALG2 aufgestockten Haushalt lebt, hat diesen höheren Bedarf, bekommt ihn aber nicht bedient, da grundsätzlich auf der 0-Schiene gefahren wird!Ich bitte daher zu prüfen, ob diese komplette Anrechnung des Unterhaltsvorschusses rechtens ist, bzw eine Nicht- bzw nur teilweise Anrechnung sicherlich der Kinderarmut entgegenwirkt!(Eine alleinerziehende Mutter/ein alleinerziehende Vater, welche(r) nicht auf ALG2 angewiesen ist, hat immer mehr zur Verfügung! Also warum nicht auch die, die es durch das ALG 2 sowieso schon schwerer haben?!)
Link petitsioonile
QR-koodiga ärarebitav lipik
lae alla (PDF)andmed petitsiooni kohta
Petitsioon algas:
25.02.2020
Petitsioon lõpeb:
04.04.2020
Piirkond :
Saksamaa
teema: