Arbeitnehmerüberlassung - Änderung der Bemessungsgrundlage für den SV-Beitrag von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

50 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

50 handtekeningen

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2017
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass arbeitgeberseitige Sozialabgaben für Zeit- und Leiharbeiter auf den Betrag erhoben und abgeführt werden, den das Einsatzunternehmen an die Verleihfirma zahlt.

Reden

Zunächst beglückwünsche ich die gewählten Abgeordneten in und für die neue Legislaturperiode. Ich gehe davon aus, dass das Thema Zeit- und Leiharbeit ohnehin überarbeitet werden wird. Bitte bedenken Sie dabei, dass momentan ein legaler Diebstahl zu Lasten der Sozialkassen stattfindet. Würde das Drittunternehmen, wo irreguläre Beschäftigte zum Einsatz kommen, diese DIREKT entlohnen, und sei es noch so niedrig, so würden die Sozialversicherungsbeiträge auf diese Summe anfallen. Statt dessen wird aber an ein Zweitunternehmen gezahlt, das natürlich eigene Gemeinkosten und Margen einrechnet; dort werden Sozialabgaben aber nur auf DEN Betrag geleistet, der dem Arbeitnehmer (m/w) tatsächlich ausgezahlt wird. Dies verstößt gegen den Gedanken, dass da, wo der Mehrwert der Arbeit anfällt, nämlich im eigentlichen Beschäftigungsbetrieb, solidarisch in die Gemeinschaftskassen einbezahlt wird. Hier werden die öffentlichen Versicherungen bewusst betrogen, und das derzeit mit dem Segen des Gesetzgebers. Bitte stellen Sie das baldmöglichst ab, im Zusammenhang mit einer angemessenen Neuregelung des gesamten Sektors. Danke.

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petitie gestart: 05-09-2017
De petitie eindigt: 25-12-2017
Regio: Duitsland
Categorie:

Nieuws

  • Pet 4-18-11-8101-045770 Arbeitnehmerüberlassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung der Bemessungsgrundlage für den
    Sozialversicherungsbeitrag für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
    gefordert.

    Statt der Berechnung den Bruttoverdienst der Leiharbeitnehmerin bzw. des
    Leiharbeitnehmers zugrunde zu legen, solle der Arbeitgeberbeitrag von dem meist
    weitaus höheren Betrag erhoben werden, den der Verleiher vom Entleiher nach dem
    Überlassungsvertrag für die eingesetzte Leiharbeitskraft erhält.

    Der Petition liegt die Annahme zugrunde, dass Leiharbeitnehmerinnen... verder

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