Reģions: Vācija

Arbeitnehmerüberlassung - Festlegungen von Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst

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Deutschen Bundestag

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bundesweit festgelegt werden.

Pamatojums

Da der Rettungsdienst bundesweit dem Eurpäischen Vergaberegime unterliegt ist ein extrem harter Verdrängungswettbewerb entstanden, der ausschließlich über den Preis und zu Lasten des Lohnniveaus im Rettungsdienst entschieden wird. Leider gibt es in keinem Bundesland eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Rettungsdiensttarif, weshalb Stundenlöhne im Rettungsdienst in NRW beispielsweise bis auf 8,62€/Stunde gedrückt werden, da dies der hiesigen Mindestlohnvorgabe entspricht. Außerdem werden die Urlaubsansprüche im Rettungsdienst bis auf das unterste gesetzliche Mindestmaß reduziert und die oberen Grenzen des Arbeitszeiggesetzes ausgereizt.Durch eine bundesweit geltende Rechtsverordnung können die Mitarbeiter im Rettungsdienst vor Lohndumping geschützt werden, die Qualität im Rettungsdienst würde durch motivierte und sozail abgesicherte Mitarbeiter gesteigert und Vergaben im Rettungsdienst würden nur noch nach Qualitätskriterien vorgenommen, statt einen permanenten Anbieterwechsel durch Niedrigstpreise zu provozieren, der dem Nachhaltigkeitsanspruch in der Daseinsvorsorge entgegen steht.Die zwingenden Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst müssen durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt werden. Für alle Branchen können allgemeinverbindliche Mindestarbeitsbedingungen auch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, wenn die Arbeitsbedingungen, wie im Rettungsdienst gegeben, nicht in einem Tarifvertrag geregelt sind, sondern von einer Kommission analog zu § 12 AEntG vorgeschlagen werden, der in gleicher Weise bereits das Vorgehen in der Pflegebranche regelt.Bestätigt wird dieser Wunsch nach Regelung von Mindeststandards im Rettungsdienst auch durch den Tariftreuebeschluss des BVerfG (BVerfGE 116, 202), in dem es das Gericht als wünschenswert angesehen hat, einenVerdrängungswettbewerb bei den Lohnkosten zu verhindern, um soziale Standards zu erhalten (Preis/Greiner, ZfA 2009, 825, 835). Die Erstreckung von Arbeitsbedingungen bei gleichzeitiger Verdrängung niedrig dotierter Tarifverträge nach § 7 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 AEntG ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Preis/Greiner, ZfA 2009, 825, 832 ff.; Bayreuther, NJW 2009, 2006, 2008 ff.; Löwisch, RdA 2009, 215, 220; Waltermann, NZA Beilage 3/2009 S. 110, 116 f.); Oetker, NZA Beilage 1/2010, 13, 20 ff.; Thüsing/Bayreuther, AEntG, § 8 Rn. 36 ff.). "Ein sittenwidriger Lohn kann dann vorliegen, wenn der vertraglich vereinbarte Lohn max. 2/3 des entsprechenden Tariflohns des einschlägigen Wirtschaftszweiges beträgt (aus der Rechtsprechung des BAG)". Bei einem derzeit möglichen Stundenlohn von 8,62 € im Rettungsdienst würde der Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfüllt.,wenn man den DRK Rahmentarifvertrag, den TVÖD oder die Vergütungsregelungen der AVR gegenüber stellen würde.Eine bundesweite Regulierung durch das AEntG ist für den Rettungsdienst somit zwingend erforderlich.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 21.10.2013
Petīcija beidzas: 02.12.2013
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 4-18-11-8101-001604

    Arbeitnehmerüberlassung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als
    Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Der Petent fordert, dass die Mindeststandards für Arbeitsbedingungen im
    Rettungsdienst durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bundesweit festgelegt werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass es in keinem Bundesland für
    einen Rettungsdiensttarif eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung gebe, weshalb
    Stundenlöhne im Rettungsdienst gedrückt würden. Außerdem ... vairāk

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