Reģions: Vācija

Arbeitslohn - Ergänzung des § 3 Entgeltfortzahlungsgesetzes (Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall)

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
18 Atbalstošs 18 iekš Vācija

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Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2017
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen "§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" Zusatz zum Artikel (1):Der Zeitraum von 6 Wochen (oder sogar 8 Wochen) beginnt erst nach der 1. Woche, die der Arbeitnehmer sich arbeitsunfähig meldet. Ein Attest eines Arztes ist in der ersten Woche nicht nachzuweisen. In der 1. Woche trägt der Arbeitnehmer zur Hälfte die Verdienstkosten für den Ausfall. Die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber.

Pamatojums

In Deutschland erleben wir eine Blaumacher Kultur, die zu einem erheblichen Schaden am Bruttosozialprodukt beiträgt . Es ist jedem Arbeitnehmer zuzumuten, dass er die Hälfte des Verdienstes in der ersten Woche selber trägt und der Arbeitgeber die andere Hälfte. Ein finanzieller Schaden kann hier für den Arbeitnehmer nicht so relevant sein, wie der Vorteil gegenüber der Gesellschaft.Vorteile wären hier: - Minderung des volkswirtschaftlichen Schadens durch Produktivitätsverlust- Verringerung der medizinischen Kosten durch Blaumacher- Arbeitsentlastung der Mediziner, dadurch können sich die Mediziner um die wirklichen Kranken kümmern.- Man muss nicht für jeden Schnupfen gleich zum Arzt rennen, sondern man kann im Bett liegen bleiben und sich schneller selber heilen durch Medikamente, die man sich über das Internet auch innerhalb von Stunden schicken lassen kann.- verwaltungstechnische Entlastung bei den Krankenkassen durch den Wegfall vieler gelben Scheine.- wenn man wirklich krank ist, dann erhält man 6,5 Wochen Lohnfortzahlung. Es ist zu überlegen, ob man bei diesem Modell nicht sogar 8 Wochen (plus 0,5) Lohnfortzahlung anstreben sollte.- Steigerung der Eigenverantwortung der Bürger- Minderung der Laissez-faire-Mentalität gegenüber dem Arbeitgeber- Reduzieren von Leiharbeit, man kann wieder besser unbefristete Mitarbeiter einstellenusw.

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Jaunumi

  • Pet 4-19-11-8006-001669 Arbeitslohn

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine konkrete Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG)
    gefordert. Es wird vorgeschlagen, dass § 3 EFZG, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im
    Krankheitsfall, dergestalt geändert wird, dass in der 1. Woche der Arbeitsunfähigkeit
    des Arbeitnehmers die Entgeltfortzahlung jeweils zur Hälfte durch den Arbeitnehmer
    und dem Arbeitgeber getragen wird. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers durch eine
    ärztliche Bescheinigung, die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen, soll für diesen Zeitraum
    entfallen.

    Zur... vairāk

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