Arbeitslohn - Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen im Taxigewerbe

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Deutschen Bundestag
219 Støttende 219 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

219 Støttende 219 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen… Einen Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen im Taxigewerbe nach dem MiArbG einzuführen. Die 3 Hauptmerkmale, deren Ziel das Mindestarbeitsbedingungengesetz verfolgen, sind1. angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen,2. faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und3. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erhalten.Aufstockendes Hartz IV und Altersarmut verhindern!

Grunnen til

Weil im Taxigewerbe kein Eingreifen nach Allgemeinverbindlichkeitserklärung aufgrund fehlender Tarifverträge möglich ist, auch nicht die Aufnahme ins Arbeitnehmerentsendegesetz, bleibt nur Mindestarbeits- und entlohnungsbedingungen nach dem entsprechenden Gesetz zu installieren. Das stünde auch nicht im Widerspruch zum Fahrpersonalgesetz. Zwar finden sich auf Arbeitgeberseite Verbände als mögliche Vertragspartner, deren Zustimmung zu lohnpolitischen Änderungen jedoch ist offen. Nicht so auf Arbeitnehmerseite, hier jedoch ist der Organisationsgrad äußerst gering. Ein Ruf aber, sich am Tariffindungsausschuß des Ministeriums zu beteiligen, kann hier einiges bewirken. Zudem es gibt auch im Lager der selbstst. 1-Wagen Unternehmer eine breite Zustimmung zu einem Branchenmindestlohn. Um eine breite Zustimmung zu der Petition in der Bevölkerung und im Gewerbe zu erreichen, da sie von allgemeinem Interesse ist, beantrage ich die Öffentlichkeit der Petition. Hauptursache ist die vom Gewerbe gewollte, verbreitete, prozentuale Umsatzentlohnung des Fahrpersonals. Sie produziert Lohngefälle von 100% nach dem Prinzip 'Kein Umsatz = Kein Lohn! Löhne von unter 5 Euro sind die verbreitete Folge. Die Letzte offizielle Zählung der Regierung in 2008 ergab über 82.000 Taxi- und Mietwagenfahrzeuge. Tendenz steigend mit Mehrfachbesetzun gen pro Fahrzeug. Belegt durch Gutachten der Wirtschaftsprüfungsfirma L & K. Wachstum des Gewerbes und angenommene 50% an Mehrfachbesetzungen inkludiert, kann man heute von 150.000 betroffenen Fahrpersonals ausgehen. Immer neue Taxischulen und die Jobcenter drücken billig entlohntes Personal in den Markt und die Taxifirmen ersetzen Masse durch Klasse. Verstöße gegen ArbZG, FPerG, EntgFG, EStG, BUrlG, BetrVG, SGB, BGB, HGB und Wettbewerbsverzerrungen im umkämpften Personenbeförderungsmarkt sind die prekären Folgen daraus. Vor dem Hintergrund von aufstockendem Hartz IV und Altersarmut des Fahrpersonals sind Mindestarbeits - und Lohnbedingungen unumgänglich.(weitere Unterlagen auf dem Postweg)

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nyheter

  • Pet 4-17-11-8006-042355

    Arbeitslohn


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, einen
    Mindestlohn und Mindestarbeitsbedingungen im Taxigewerbe nach dem
    Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) einzuführen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass Tarifverträge im
    Taxigewerbe die Ausnahme seien. Eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung seitens
    des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bestünde ebenfalls nicht. In Folge
    dessen... lengre

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