Rajon : Gjermania

Arbeitslosengeld II - Ablehnung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2016
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - abzulehnen.

arsye

Der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - ist grundgesetz- und verfassungswidrig, und verstößt gegen die freie Berufswahl und Freizügigkeit.Besonders folgende Änderungen:§ 3 Abs. 2Jeder Antragsteller soll sofort in eine Eingliederungmaßnahme gezwungen werden.Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.§ 34 Abs. 1Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.(Damit wird eine zusätzliche Sanktion eingeführt, denn neben der 3monatigen Kürzung des ALG II nach § 31 SGB II muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner BG weniger erhalten hätten, wenn er z.B. einen angebotenen Job angenommen hätte.Das bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose, sowie eine massive Verschärfung des Sanktionrechts.)§ 34bHiermit wird ein Erstattungsanspruch für vorrangige Sozialleistungen eingeführt, die der ALG II Bezieher parallel zum ALG II erhalten hat, sofern diese Sozialleistungen nicht bereits als Einkommen angerechnet wurden.(Damit soll offenbar der Fall des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X aufgefangen werden, in denen ein Erstattungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil der vorrangige Leistungsträger die Leistung bereits an den Antragsteller ausgezahlt hat.)§ 43Erstattungsansprüche aus einer vorläufigen Bewilligung (§ 41a) werden i.H.v. 10% aufgerechnet.Erstattungsansprüche aus vorrangigen Sozialleitungen (§ 34b) werden i.H.v. 30% aufgerechnet.

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lajm

  • Pet 4-18-11-81503-026794

    Arbeitslosengeld II


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
    Sozialgesetzbuch zurück zu nehmen.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Neuregelungen
    grundgesetz- und verfassungswidrig seien. Sie verstießen gegen die freie Berufswahl
    und die Freizügigkeit.
    Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
    parlamentarischen... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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