166 handtekeningen
De petitie werd geweigerd
Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .
De petitie is gericht aan: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - abzulehnen.
Reden
Der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - ist grundgesetz- und verfassungswidrig, und verstößt gegen die freie Berufswahl und Freizügigkeit.Besonders folgende Änderungen:§ 3 Abs. 2Jeder Antragsteller soll sofort in eine Eingliederungmaßnahme gezwungen werden.Bei fehlendem Berufsabschluss hat eine Ausbildung vorrang.§ 34 Abs. 1Ein Ersatzanspruch tritt künftig auch dann ein, wenn durch das sozialwidrige Verhalten die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.(Damit wird eine zusätzliche Sanktion eingeführt, denn neben der 3monatigen Kürzung des ALG II nach § 31 SGB II muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner BG weniger erhalten hätten, wenn er z.B. einen angebotenen Job angenommen hätte.Das bedeutet eine erhebliche Erhöhung des Drucks auf Arbeitslose, sowie eine massive Verschärfung des Sanktionrechts.)§ 34bHiermit wird ein Erstattungsanspruch für vorrangige Sozialleistungen eingeführt, die der ALG II Bezieher parallel zum ALG II erhalten hat, sofern diese Sozialleistungen nicht bereits als Einkommen angerechnet wurden.(Damit soll offenbar der Fall des § 104 Abs. 1 S. 1 SGB X aufgefangen werden, in denen ein Erstattungsanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann, weil der vorrangige Leistungsträger die Leistung bereits an den Antragsteller ausgezahlt hat.)§ 43Erstattungsansprüche aus einer vorläufigen Bewilligung (§ 41a) werden i.H.v. 10% aufgerechnet.Erstattungsansprüche aus vorrangigen Sozialleitungen (§ 34b) werden i.H.v. 30% aufgerechnet.
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Petitie gestart:
19-04-2016
De petitie eindigt:
14-06-2016
Regio:
Duitsland
Categorie:
Nieuws
-
Pet 4-18-11-81503-026794
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch zurück zu nehmen.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Neuregelungen
grundgesetz- und verfassungswidrig seien. Sie verstießen gegen die freie Berufswahl
und die Freizügigkeit.
Dem Petitionsausschuss liegen zu diesem Thema mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen... verder
Discussie
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