Arbeitslosengeld II - Abschaffung der pauschalen Anrechnung von Vermögen

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Deutschen Bundestag
486 Støttende 486 inn Deutschland

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Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vermögensanrechnung bei Eintritt in den Hartz- 4 Bezug dann unterbleibt, wenn das Jahreseinkommen an Berechnung einer vorher geleisteten Vollzeittätigkeit (derzeit: 160 Stunden) vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit, nach Maßgabe zur Höhe des Einkommens bei Altersarmutsbedrohung, den Betrag von 30.000 €/ brutto nicht überschritten hat. Für Ehepartner soll sich der Freibetrag entsprechend verdoppeln.

Grunnen til

1.) Millionen von Arbeitnehmern aus der Mittelschicht stehen vor dem Problem, den Anforderungen zur Finanzierung einer Familie, der Teilhabe am Leben und der Altersvorsorge gerecht werden zu können. In Zeiten unsicherer Arbeitsplätze, welche durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und geringer Einkommen hervorgerufen wird, kann von einfachen Arbeitern/ Angestellten aus der Mittelschicht, mit einem Einkommen von bis zu 30.000 €/ brutto (Vollzeiteinkommen einer Person), nach Eintritt in die Arbeitslosigkeit nicht verlangt werden, die durch langjährige Genügsamkeit aus der Notlage angesparten Vermögensverhältnisse (welche zur Deckung von Versorgungslücken angespart wurden), durch die Vermögensanrechnung an den Hartz- 4 Bezug zu verlieren. 2.) Durch die Vermögensanrechnung verändert sich nachträglich das Einkommens/ Abgabenverhältnis. So hat ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 2100 .- €, einer mtl. Barausgabe zur Lebensgestaltung von 900 .- € (der übriggebliebene Teil wird gespart), einen Abgabensatz von 57%, bestehend aus Krankenversicherung, Sozialabgaben und Anrechnung von Vermögen. Der Grundsatz "Leistung muss sich lohnen" wird durch die Vermögensanrechnung nachträglich gebrochen, der Arbeitsnehmer kann den Eintritt dieses Zustandes nicht vorhersehen. 3.) Wer sein Einkommen "sinnlos verlebt", gewinnt einen Vorteil gegenüber dem, der sein Geld zur Deckung von Versorgungslücken verantwortungsbewusst anlegt.

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nyheter

  • Pet 4-18-11-81503-001767 Arbeitslosengeld II

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht
    entsprochen werden konnte. Begründung

    Der Petent wendet sich gegen die pauschale Anrechnung von Vermögen beim
    Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II).
    Er begehrt eine unbegrenzte Vermögensfreistellung für Bezieher von
    Arbeitslosengeld II, die vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit in einer früheren
    Vollzeitbeschäftigung ein Brutto-Jahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro bzw.
    bei Verheirateten von zusammen höchstens 60.000 Euro erzielt haben.
    Zur Begründung... lengre

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