Região: Alemanha

Arbeitslosengeld II - Absenkung der Sanktionsstufen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für einen begrenzten Zeitraum

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

42 Assinaturas

A petição foi terminada.

42 Assinaturas

A petição foi terminada.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, die Sanktionsstufen im SGB II für einen begrenzten Zeitraum zu vermindern und diese Absenkung wissenschaftlich begleiten zu lassen. Beispielsweise könnten die Minderungen nach § 31 Abs. 1 SGB II, die derzeit 30, 60 und 100 Prozent betragen, stattdessen versuchsweise auf 20, 40 und 70 Prozent festgelegt werden.

Razões

Die Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit der Sanktionen im SGB II ist umstritten. Durch ein versuchsweises Absenken können hierzu weitere Erkenntnisse gewonnen werden. Dadurch, dass nur eine teilweise Aufhebung erfolgt, fällt der von der Absenkung ausgehende Anreiz nicht vollkommen weg, es können sich aber Hinweise darauf ergeben, wie eine vollständige Aufhebung wirken würde.Als Nebeneffekt ergibt sich, dass in jedem Fall ein Sockelbetrag von 30 Prozent auch bei einer sogenannten Totalsanktion, das heißt einer Sanktion von bislang 100 Prozent verbleibt, der als Geldbetrag auszuzahlen ist. Derzeit werden Totalsanktionierten zum Lebenserhalt Leistungen ausschließlich als Sachleistung, gewöhnlich in Form von Gutscheinen, erbracht. Es ist zweifelhaft, ob durch die derzeitige tatsächlich Leistungsgewährung eine umfassende Wahrung der Menschenwürde, wie sie aus Verfassungsgründen erforderlich ist, gewährleistet werden kann. Eine garantierte Teilgewährung als Geldbetrag mildert dieses Problem ab.Wie im Weiteren zu verfahren ist, wird von den gewonnen Erkenntnissen abhängen.

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Detalhes da petição

Petition gestartet: 13/05/2017
Petition endet: 14/08/2017
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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