Kraj : Nemecko

Arbeitslosengeld II - Einbeziehung privater Lebens- und Rentenversicherungen zum Schonvermögen

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Deutschen Bundestag
409 409 v Nemecko

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Toto je online petícia des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht mehr gezwungen sind, alle privaten Lebens- und Rentenversicherungen über einem Wert von 20.000 Euro aufzulösen, sondern auch über dieser Grenze liegende Werte dem Schonvermögen hinzugerechnet werden.

Dôvody

Die private Renten und Lebensversicherung wird in der Regel erst mit 60 oder 65 Jahren ausgezahlt. Oftmals ist eine lebenslange Privatrente garantiert, wenn regelmäßig in die Versicherung eingezahlt worden ist. Der Staat kann die Hartz IV Leistungen einstellen, wenn die private Renten oder Lebensversicherung ausbezahlt worden ist. Ist die Privatrente höher als Hartz IV, kann der Staat ebenfalls die Sozialhilfeleistungen einstellen. Oftmals gerät man unverschuldet in Not, und hat bereits hohe Leistungen an die private Renten- und Lebensversicherung geleistet. Der Hartz IV Empfänger soll die Möglichkeit erhalten, seine Beiträge beitragsfrei zu stellen und bis zur Auszahlung ruhen zu lassen. Auf der einen Seite reicht die Staatsrente nicht mehr zum Leben, weil sie immer weiter abgesenkt wird, auf der anderen Seite will der Staat die Bürger für die private Vorsorge verpflichten. Kommt der Bürger jedoch unverhofft in Not, soll er das gesparte Geld für die Altersversorgung wieder auflösen, um Sozialhilfe im Hartz IV Regelsatz zu erhalten.Der Staat könnte Millionen von Geldern einsparen, wenn er eine Mindestrente für alle einführt und den Bürgern die private Lebens- und Rentenversicherung gewährt, wenn er unverschuldet Sozialhilfeempfänger wird. Da am Anfang AL II in die Rente weiter eingezahlt worden ist, wurde diese Praxis dann später wieder gestrichen.Die private Lebens und Rentenversicherung ist also der Ersatz für die ausbleibenden Rentenzahlungen der Bundesanstalt für Arbeit bei AL II.

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správy

  • Pet 4-18-11-81503-001497

    Arbeitslosengeld II
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.01.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch
    Sozialgesetzbuch nicht mehr gezwungen sind, alle privaten Lebens- und
    Rentenversicherungen über einen Wert von 20.000 Euro aufzulösen.
    Zur Begründung bringt der Petent vor, private Renten oder Lebensversicherungen,
    die der Altersvorsorge dienten, würden anspruchsmindernd auf die Hilfeleistung
    angerechnet, wenn sie ausbezahlt würden. Es sei widersinnig, dass die Rente immer
    weiter gekürzt... pokračovať

rozprava

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