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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass es zu keiner automatischen Einstellung der Sozialleistungen bei Erreichen der Altersgrenze (§ 7a Zweites Buch Sozialgesetzbuch) kommt.
Gerekçe
Wird die Altersgrenze nach § 7a SGB II erreicht (Renteneintrittsalter), werden automatisch die Sozialleistungen, in dem Fall das ALG-2, eingestellt. Die Rente wird in der Regel erst am Ende des laufenden Monats gezahlt. Somit ensteht automatisch eine Zahlungslücke für Leute, die keine Ersparnisse haben. Praktisch bedeutet dies, dass keine Miete, Strom, Versicherung usw. gezahlt werden können. Im Kommentar zum SGB II (Beck-Verlag Eicher-Lunik) wird angeführt, dass davon ausgegangen wird, dass genügend Ersparnisse bei den Leuten vorhanden wären, um diese Lücke zu überbrücken. Praktisch aber bedeutet dies, dass für viele eine Zahlungslücke entsteht, welche nur durch eine Darlehensaufnahme geschlossen werden kann. Diesen Repressalien muss Einhalt geboten werden. Die Sozialleistungen dürfen nicht automatisch mit Erreichen der Altersgrenze eingestellt werden. Vielmehr muss für den Monat des Renteneintrittsalters das ALG-2 noch gezahlt werden. Alternativ wäre in solchen Fällen zu überlegen, die Rente generell erst im Folgemonat nahtlos zu überweisen (z.B. Renteneintrittsalter Februar, Auszahlung der Rente zum 01.03.), somit entstehen keine Zahlungslüchken, im Umkehrschluss auch keine Überzahlungen. Ich bitte darum, diese Petition genauestens zu prüfen. Ich habe beruflich öfter mit ALG-2-Empfängern zu tun und Rede daher aus Erfahrung. Vielen Dank!
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
11.06.2019
Dilekçe biter:
07.08.2019
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.